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Herkunft, Sicherheit und offene Fragen

Wie reesinsy Immobiliendaten einordnet

Sie sollen eine Aussage bis zu ihrer Grundlage zurückverfolgen können. Dafür trennen wir Quellenwerte, Ihre Angaben und Annahmen, benennen Unsicherheiten und zeigen, welche Prüfung für Ihre Immobilie noch fehlt.

Vom Quellenwert zur Aussage über Ihr Objekt

Eine Wertausgabe soll eine Wertspanne, einen Richtwert, die Sicherheit der Einordnung und die größten Unsicherheiten enthalten. Ein Richtwert ist eine Orientierung innerhalb der genannten Grundlage. Er ist kein bestätigter Verkaufspreis. Die Spanne macht die begrenzte Aussage sichtbar; ihre Breite ist ohne entsprechend geprüfte Datengrundlage kein statistisches Vertrauensintervall.

Jede Zahl wird als Quelle, Nutzerangabe oder Annahme eingeordnet. Dazu gehören Einheit, Datenstand, Sicherheit und Aussagegrenze. Ein übernommener Quellenwert beschreibt zunächst das, was die Quelle erfasst. Eine Nutzerangabe stammt von Ihnen. Eine Annahme ist eine gewählte Rechengrundlage, die Sie prüfen und gegebenenfalls ändern müssen. Ein daraus berechneter Modellwert bleibt eine Ableitung, auch wenn einzelne Eingaben amtlich belegt sind.

Fehlende Angaben bleiben offen. Eine Gebäudekontur bezeichnet die Bodenfläche des Gebäudes, keine Wohnfläche. Ein Bodenrichtwert beschreibt den Boden einer Richtwertzone, nicht den Zustand des Hauses. Stadt, Stadtteil, Zone, Flurstück, Gebäude und Wohnung sind verschiedene räumliche Ebenen. Ein Stadtteilmittel wird deshalb nicht zum belegten Preis Ihrer Wohnung. Die Datenquellenübersicht erläutert Abdeckung und Rechte.

Was die Sicherheit einer Aussage bedeutet

Im Produkt begegnen Ihnen die Bezeichnungen „Sicherheit: hoch“, „Sicherheit: mittel“, „Sicherheit: niedrig“ und „Sicherheit: nicht bewertet“. Sie beschreiben die Herkunft und Zuordnung der jeweiligen Angabe. Sie sind keine kalibrierte Wahrscheinlichkeit dafür, dass ein Kaufpreis, Ertrag oder Vorhaben eintreten wird. Deshalb zeigen wir diese Einordnung ohne Konfidenz-Prozente.

Eine hohe Sicherheit kommt bei amtlichen Angaben mit direkter Objektzuordnung in Betracht. Bei eingeschränkter Zuordnung kann sie mittel oder niedrig sein. Ein Wert der nächsten Zone oder Fläche und eine Berechnung aus anderen Belegen erreichen höchstens die Stufe mittel. Nutzerangaben sowie Modell- oder Beispielwerte ohne amtliches Register werden niedrig eingeordnet. Ohne Daten oder ohne bewertbare Sicherheitsangabe bleibt die Einordnung nicht bewertet.

Auch ein gut zugeordneter Quellenwert kann für Ihre Frage unzureichend sein. Prüfen Sie deshalb die Begründung und die offenen Punkte neben der Stufe. Ein fehlender Risikotreffer beweist beispielsweise weder Schadenfreiheit noch Versicherbarkeit.

Wie Ratgeber recherchiert und geprüft werden

Ausgangspunkt ist Ihre konkrete Frage. Keyword- und Nischenrecherche ordnen zusammengehörige Suchfragen, liefern aber keinen Faktenbeleg. Für Regeln, Werte und Bedingungen ziehen wir Primärquellen heran und prüfen deren räumlichen und zeitlichen Geltungsbereich. Eine unabhängige, von der Erstellung getrennte Faktenprüfung je Seite hält Belege und Korrekturen im Prüfprotokoll fest.

Zur Freigabe gehören die Prüfung des Versionsstands und eine Live-Prüfung der erreichbaren Seite auf großen und kleinen Bildschirmen. Eine lokale Prüfung allein belegt diese öffentliche Darstellung noch nicht. Änderungen an Quellen und Regeln führen zur Wiedervorlage; offene Befunde müssen behoben oder sichtbar benannt werden. Verantwortung, Prüfablauf und Aktualisierung erklärt die Redaktion. Diese Methodik beschreibt die Prüfregeln, nicht den Abschluss sämtlicher Prüfungen jeder Seite.

Wie die Rechner zu Ergebnissen kommen

Rechner verwenden amtliche Regeln und Konstanten, belegte Modellwerte sowie gekennzeichnete Nutzerangaben und Annahmen. Sie dienen der groben Orientierung. Rundung verbessert die Lesbarkeit, nicht die Genauigkeit der Eingaben. Ein genauer dargestellter Betrag ist daher kein Nachweis einer genaueren Bewertung. Lesen Sie die Eingabehinweise und den Haftungshinweis auf der jeweiligen Rechnerseite.

Rechner und ihre zugeordneten Quellen
RechnerGrundlage
GrundsteuerGrStG § 15 Wohnmesszahl; Anlage 39 BewG, BGBl. I 2021 S. 2932 bis 2936, Wertstand 01.01.2022; Anlage 40 BewG, BGBl. I 2019 S. 1840
Grunderwerbsteuer ÖsterreichGrEStG 1987 § 7: Steuersätze (RIS, Fassung vom 10.10.2026); GrEStG 1987 § 4: Bemessungsgrundlage; BMF: Grunderwerbsteuer, Steuersatz
Kaufnebenkosten und GrunderwerbsteuerDNotI: Grunderwerbsteuersätze; eigene Beispielrechnungen mit angenommenen Kaufpreisen; GNotKG: gesetzliche Gebühren; Rechnerannahme 1,5 bis 2 Prozent ist kein gesetzlicher Satz; BGB § 656b: Anwendungsbereich; BGB § 656c: Provision bei Tätigkeit für beide Parteien; BGB § 656d: Kostenübernahme; 0 bis 3,57 Prozent im Rechner ist eine Szenarioannahme; GrEStG § 8: Bemessungsgrundlage; GrEStG § 9: Gegenleistung
GRZ/GFZBauNVO § 19; BauNVO § 20
MaklerprovisionBGB § 656a: Textform; BGB § 656b: Verbraucherkäufer; BGB § 656c: Gleiche Verpflichtungen bei beiden Maklerverträgen; BGB § 656d: Kostenabwälzung und Zahlungsnachweis; UStG § 12 Absatz 1: allgemeiner Steuersatz 19 Prozent
WohnflächeWoFlV § 2; WoFlV § 3; WoFlV § 4
ErbschaftsteuerErbStG § 16; ErbStG § 19
BodenwertImmoWertV § 26; ImmoWertV § 40; BauGB § 196
Hausverkauf mit oder ohne MaklerBGB § 656b; GNotKG Anlage 1, Kostenverzeichnis; GNotKG Anlage 2, Tabelle B
ErtragswertImmoWertV § 27; ImmoWertV § 28; ImmoWertV § 29; ImmoWertV § 30; ImmoWertV § 31; ImmoWertV § 32; ImmoWertV § 33; ImmoWertV § 34
SachwertImmoWertV § 35; ImmoWertV § 36; ImmoWertV § 38
VergleichswertImmoWertV § 20; ImmoWertV § 24; ImmoWertV § 26
KapitalbedarfDeutsches Notarinstitut: Aktuelle Grunderwerbsteuersätze; GNotKG: Gebührenverzeichnis und Tabelle B
PV-GrößeEU-JRC PVGIS Handbuch, Nutzung und Modelle; EU-JRC PVGIS API, Parameter
EnergieeffizienzklasseAnlage 10 zu § 86: Klassen der Wohngebäude

So verbindet etwa der Bodenwertrechner Grundstücksfläche und Bodenrichtwert. Objektanpassungen bleiben zu prüfen. Die Ratgeber- und Rechnerübersicht führt zu den Erläuterungen, Eingaben und Quellenständen.

Grenzen erkennen und Korrekturen melden

Die Ergebnisse ersetzen keine Bewertung, Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Versicherungsberatung, Ausführungsplanung oder Förder- und Kreditzusage. Sie strukturieren Ihre Vorbereitung; fehlende Objektunterlagen und notwendige Fachprüfungen bleiben Bestandteil der Entscheidung.

Wenn Sie einen Fehler oder eine veraltete Angabe bemerken, nennen Sie bitte die Seitenadresse, die betreffende Aussage und möglichst die Originalquelle mit Datenstand. Der Korrekturweg der Redaktion und die Kontaktangaben im Impressum helfen Ihnen dabei. Eine Meldung ersetzt keine Prüfung, gibt ihr aber einen konkreten Ausgangspunkt.