Redaktionsgrundsätze · geprüft am 09.10.2026
Wie unsere Ratgeber geprüft werden
Sie sollen erkennen können, woher eine Aussage stammt, wie aktuell sie ist und welche Fragen für Ihre Immobilie offen bleiben. Diese Seite beschreibt Verantwortung, Quellenregeln und den vorgesehenen Prüfprozess der reesinsy-Redaktion.
Wer die Inhalte verantwortet
Die reesinsy-Redaktion ist die redaktionelle Rolle hinter unseren Immobilienratgebern. Verantwortlich für das Angebot ist die Restless UG (haftungsbeschränkt) in Hamburg. Verantwortliche Prüfrolle ist der Inhaber der Restless UG (haftungsbeschränkt). Die vollständigen Angaben zum Unternehmen und zur verantwortlichen Stelle finden Sie im Impressum. Wir führen keine erfundenen Autorenprofile, persönlichen Qualifikationen oder Fachzulassungen auf. Die Rollenbezeichnung sagt Ihnen, welche Organisation den Inhalt verantwortet; sie ist kein Nachweis einer individuellen beruflichen Zulassung.
Unsere Artikel helfen Ihnen, einen Immobilienkauf, eine Bewertung, eine Finanzierung oder eine energetische Verbesserung vorzubereiten. Redaktionelle Texte und Rechner sollen Fragen strukturieren und Unterlagen verständlicher machen. Für die Entscheidung an Ihrem konkreten Objekt können zusätzliche Dokumente, örtliche Auskünfte und die Prüfung durch geeignete Fachleute erforderlich sein.
Welche Quellen eine Aussage tragen
Für rechtliche Regeln, amtliche Werte und Förderbedingungen bevorzugen wir Primärquellen. Dazu gehören die veröffentlichten Gesetzestexte, zuständige Behörden, Gutachterausschüsse und die verantwortlichen Programmstellen. Eine Zusammenfassung auf einer anderen Internetseite ersetzt den Blick auf die Originalquelle nicht. Bei einer amtlichen Information prüfen wir außerdem, für welches Land, welche Gemeinde, welchen Zeitraum und welchen Sachverhalt sie gilt.
Im Bereich „Quellen und Stand“ finden Sie die verwendeten Belege und deren Datenstand oder Abrufdatum. Ein Abrufdatum bedeutet, dass die Quelle zu diesem Zeitpunkt herangezogen wurde. Es ist nicht automatisch der Stichtag eines Bodenrichtwerts oder der Beginn einer gesetzlichen Regel. Diese Zeitangaben bleiben getrennt, damit Sie ältere Marktdaten und aktuelle Rechtsgrundlagen nicht miteinander verwechseln.
Die Sicherheit einer Aussage hängt von ihrer Herkunft und ihrem Umfang ab. Ein amtlicher Zonenwert kann gut belegt sein und trotzdem wenig über das einzelne Gebäude aussagen. Modelle kennzeichnen ihre Eingaben und Annahmen. Nutzerangaben bleiben als solche erkennbar. Fehlende Daten werden als offene Punkte behandelt. Wie wir diese Unterschiede einordnen, beschreibt unsere Methodik; die Datenquellenübersicht erklärt die Herkunft der Objektinformationen.
Vom Rechercheauftrag zur veröffentlichten Seite
Der Prüfprozess beginnt mit einer konkreten Nutzerfrage. In der Recherche sammeln wir passende Originalquellen und halten Abdeckung, Aktualität und Aussagegrenzen fest. Ein Keyword-Plan ordnet die Suchfragen einem Thema zu. Er hilft, zusammengehörige Fragen verständlich zu beantworten; er liefert keinen fachlichen Beleg für eine Aussage und bestimmt keine gesetzlichen oder rechnerischen Ergebnisse.
Beim Bau der Seite werden Text, Tabellen und gegebenenfalls Rechner aus diesen Quellen entwickelt. Rechenbeispiele nennen die verwendeten Annahmen. Eine unabhängige KI-gestützte Faktenprüfung kontrolliert anschließend jede Seite gegen die Primärquellen. Sie erfolgt getrennt von der Erstellung der Seite. Das Prüfprotokoll hält Belege, festgestellte Abweichungen und notwendige Korrekturen fest. Der Inhaber prüft die Ergebnisse und verantwortet die Freigabe. Der Freigabenachweis besteht aus dem zugehörigen Prüfprotokoll und dem geprüften Versionsstand der Seite. Offene Einwände werden vor einer Freigabe aufgelöst oder im Inhalt sichtbar gemacht.
Zur Veröffentlichung gehört außerdem eine Live-Prüfung der tatsächlich erreichbaren Seite. Sie kontrolliert unter anderem Text, Verlinkungen, Quellenbereich und die Darstellung auf großen und kleinen Bildschirmen. Eine lokale Inhaltsprüfung bestätigt diese öffentliche Darstellung noch nicht. Die hier beschriebenen Schritte sind unsere Prüfregeln. Welche Prüfungen für eine einzelne Änderung abgeschlossen sind, muss das zugehörige Protokoll belegen; diese Grundsatzseite ersetzt diesen Nachweis nicht.
Prüfdatum und erneute Durchsicht
Jede Ratgeberseite zeigt ihr Prüfdatum. Das Datum bezieht sich auf die redaktionelle Durchsicht der Seite und ist keine Garantie, dass sich danach keine Regel geändert hat. Vor einer wichtigen Entscheidung sollten Sie die verlinkte zuständige Stelle und die für Ihren Fall geltenden Unterlagen erneut prüfen. Insbesondere Fristen, Förderprogramme und Voraussetzungen können sich kurzfristig ändern.
Die Wiedervorlage jeder Seite erfolgt spätestens zwölf Monate nach der letzten redaktionellen Prüfung. Eine bekannte Gesetzesänderung löst unabhängig von dieser Frist eine Wiedervorlage der betroffenen Inhalte aus. Für Steuersätze sehen unsere Redaktionsregeln zusätzlich jährlich zum 01.01. eine erneute Prüfung vor. Dabei werden die amtlichen Angaben mit den Tabellen und Rechnergrundlagen abgeglichen. Der Kalendertermin selbst macht eine Angabe nicht aktuell. Bis eine Prüfung abgeschlossen ist, darf kein neues Prüfdatum den Eindruck einer bereits erfolgten Kontrolle erwecken. Wenn eine Quelle ausfällt oder sich widerspricht, muss die Unsicherheit sichtbar bleiben.
Wie Sie eine Korrektur melden können
Wenn Sie eine unklare, veraltete oder fehlerhafte Aussage entdecken, schreiben Sie an support@reesinsy.com. Nennen Sie bitte die Adresse der betroffenen Seite, die konkrete Textstelle und möglichst einen Link zur Originalquelle. Für die Prüfung einer allgemeinen Aussage benötigen wir keine persönlichen Vertragsunterlagen oder Angaben zu Ihrer finanziellen Situation. Eine kurze, nachvollziehbare Beschreibung reicht für den Einstieg aus.
Die Redaktion prüft den Hinweis gegen die einschlägigen Quellen. Bestätigte Korrekturen werden datiert und im Prüfprotokoll festgehalten. Bei einer wesentlichen inhaltlichen Änderung soll auch auf der betroffenen Seite erkennbar werden, was berichtigt wurde. Unklare Hinweise bleiben eine offene Prüffrage, bis die Grundlage ausreichend belegt ist. Eine Meldung führt deshalb nicht automatisch zu einer sofortigen Änderung.
Was Sie mit den Informationen entscheiden können
Unsere Inhalte bieten Orientierung und Vorbereitung. Sie sind keine Rechtsberatung, Steuerberatung, Finanzberatung oder Energieberatung für Ihren Einzelfall. Ein Rechnerbeispiel ist weder ein verbindlicher Steuerbescheid noch eine Finanzierungszusage, eine Förderbewilligung oder ein technischer Plan. Für solche Fragen benötigen Sie die zuständige Stelle oder entsprechend qualifizierte Beratung. Nutzen Sie unsere Ratgeber, um Ihre Fragen und Unterlagen dafür gezielt zusammenzustellen.