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Grundsteuer berechnen: Landesmodell und Hebesatz prüfen

Wenn Sie die Grundsteuer berechnen, gilt: Jahressteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde, wobei der Prozentsatz durch hundert geteilt wird. Der Messbetrag hängt vom Modell Ihres Bundeslands und den Grundstücksangaben ab. Dieser Rechner liefert eine grobe Spanne durch Rundung; maßgeblich sind die Bescheide des Finanzamts und der Gemeinde, Quellenprüfung am 10.10.2026.

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Grundsteuer berechnen: Rechner für Grundsteuer B Wohnen

Die Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf den Grundbesitz. Davon getrennt entsteht beim Erwerb die Grunderwerbsteuer, die Sie als einmaligen Kaufkostenposten prüfen. Eine niedrige Erwerbsteuer sagt deshalb nichts über die jährliche Belastung aus. Hier geht es ausschließlich um bebaute Wohngrundstücke: Einfamilienhaus, Zweifamilienhaus, Eigentumswohnung und Mietwohngrundstück. Für landwirtschaftliche Betriebe, unbebaute Baugrundstücke, gewerbliche Nutzung oder gemischte Sonderfälle liefert dieser Rechner keine belastbare Zahl. Wählen Sie zuerst das Bundesland des Grundstücks, nicht Ihren Wohnsitz.

Die Methodik und Datenquellen erläutert, wie amtliche Grundlagen, Nutzerangaben und offene Unsicherheiten in Ihrer Objektprüfung getrennt bleiben.

Wählen Sie Ihr Bundesland und tragen Sie die erforderlichen Angaben ein. Der Hebesatz ist ein freies Pflichtfeld.

Grobe Orientierung ohne Gewähr, keine Steuerberatung. Maßgeblich ist der Bescheid des Finanzamts und der Gemeinde. Die Quartalsorientierung ist kein Zahlungsplan.

Alle eingegebenen Flächen, Bodenrichtwerte und Hebesätze sind Ihre Nutzerangaben. Die gesetzlichen Rechenparameter sind Quellenwerte. Das Ergebnis bleibt eine eigene Modellrechnung ohne Gewähr. Die angezeigte Spanne umfasst die benachbarten Zehnerbeträge des Jahresergebnisses und dient der übersichtlichen Darstellung. Sie ist kein statistisches Unsicherheitsintervall und keine Garantie, dass der Bescheid innerhalb liegt. Falsche Flächen, ein anderer Hebesatz oder eine nicht berücksichtigte Ermäßigung können wesentlich größere Abweichungen verursachen. Der genaue Rechenweg ist aufklappbar, damit Sie jede verwendete Zahl prüfen können.

Bestätigen Sie den Standardfall nur, wenn ausschließlich Wohnnutzung vorliegt und keine der genannten Sonderbedingungen zu behandeln ist. Bei verlängertem Gebäudeleben nach grundlegender Erneuerung, einer Abbruchverpflichtung, Außenbereichsflächen, Erbbaurecht, unterschiedlich alten Gebäuden oder besonderen Ermäßigungen verwenden Sie die vorhandenen Bescheide und klären den Fall fachlich. Garagen sind im Bundesmodell als Stellplätze gesondert einzugeben. In den Flächenmodellen rechnen wir keine zusätzlich steuerpflichtigen Garagen- oder Nebengebäudeflächen. Auch Hessen liefert bei übergroßen Grundstücken bewusst keine Zahl; diese Rechnergrenze ist keine behauptete gesetzliche Größengrenze.

16 Länder, 7 Modelle: welches Verfahren gilt?

Beim Berechnen der Grundsteuer bestimmt das Landesrecht, welche Ausgangsgrößen erforderlich sind. Das Bundesmodell mit Landesmesszahlen ist hier eine eigene Modellgruppe, weil der gleiche Grundsteuerwert zu einem anderen Messbetrag führen kann. Die übrigen Ländergruppen berücksichtigen Bodenwert, Fläche oder Lage auf unterschiedliche Weise. Die folgende Übersicht zeigt ausschließlich die Regel für reine Wohnnutzung ohne zusätzliche Ermäßigung. Promille und Prozent sind verschiedene Einheiten: Eine Messzahl wirkt auf den Wert, der kommunale Hebesatz anschließend auf den Messbetrag. Übernehmen Sie niemals den Satz eines anderen Landes.

16 Länder, 7 Modellgruppen für Grundsteuer B Wohnen, geprüft 10.10.2026
LandModellMesszahl oder KernGesetz und Landeszugang
Baden-WürttembergBodenwertmodell0,91 ‰ für WohnenLGrStG §§ 24, 38, 40; GBl. 2020 S. 974; Landesportal
BayernFlächenmodell0,04 €/m² Boden; 0,50 €/m² Wohnen, 70 % WohnmesszahlBayGrStG Art. 1 bis 4; GVBl. 2021 S. 638, Fassung ab 01.01.2026; Landesportal
BerlinBundesmodell mit Landesmesszahl0,31 ‰ für WohnenBlnGrStMG § 1; Gesetz vom 27.06.2024; Landesportal
BrandenburgBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
BremenBundesmodell mit Landesmesszahl0,31 ‰ für WohnenBremGrStMG § 1; Brem.GBl. 2024 S. 736; Landesportal
HamburgWohnlagemodell0,04 €/m² Boden; 0,50 €/m² Wohnen, 70 % beziehungsweise 52,5 % WohnmesszahlHmbGrStG §§ 1 bis 4; HmbGVBl. 2021 S. 600; Landesportal
HessenFlächen-Faktor-Verfahren0,04 €/m² Boden; 0,50 €/m² Wohnen, 70 % WohnmesszahlHGrStG §§ 4 bis 7; Anwendungserlass StAnz. 2022 S. 642; Landesportal
Mecklenburg-VorpommernBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
NiedersachsenFlächen-Lage-Modell0,04 €/m² Boden; 0,50 €/m² Wohnen, 70 % WohnmesszahlNGrStG §§ 2 bis 6; Nds. GVBl. 2021 S. 502; Landesportal
Nordrhein-WestfalenBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
Rheinland-PfalzBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
SaarlandBundesmodell mit Landesmesszahl0,34 ‰ für WohnenGrStG-Saar § 1; Amtsbl. I 2021 S. 2372; Landesportal
SachsenBundesmodell mit Landesmesszahl0,36 ‰ für WohnenSächsGrStMG § 1; SächsGVBl. 2022 S. 9; Landesportal
Sachsen-AnhaltBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
Schleswig-HolsteinBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
ThüringenBundesmodell0,31 ‰ für Wohnen§ 15 GrStG; §§ 230, 251 bis 257 BewG; Landesportal
Quellen: § 15 GrStG und die in jeder Zeile verlinkte Landesfundstelle, Prüfung 10.10.2026. BW: 0,91 ‰ enthält die Wohnermäßigung. Bundesbewertung: §§ 230, 251 bis 257 BewG.

Baden-Württemberg benötigt für die Bodenwertrechnung keine Wohnflächenzahl, sondern Grundstücksfläche und Bodenrichtwert sowie die passende Wohnnutzung. Bayern benötigt im Standardfall keine Bodenrichtwerte. Niedersachsen und Hessen benötigen zusätzlich einen amtlichen Gemeindewert, verwenden dafür jedoch unterschiedliche Begriffe und Berechnungen. Das Wohnlagemodell benötigt die amtliche Wohnlage. Die Modellwahl entscheidet damit auch, welche Unterlagen Sie vor dem Kauf anfordern. Ein Rechner, der bundesweit nur den Kaufpreis mit einem festen Prozentsatz multipliziert, bildet diese laufende Steuer nicht ab.

Flächen, Bodenrichtwert 2022 und Hebesatz richtig eintragen

Die Grundstücksfläche entnehmen Sie einer passenden amtlichen Unterlage. Bei einer Eigentumswohnung gehört nur der zurechenbare Miteigentumsanteil in das Grundstücksfeld. Die Gesamtfläche der Wohnanlage würde Ihre Rechnung verfälschen. Die Wohnflächen geben Sie im Bundesmodell je Wohnung ein. Bei einem Zweifamilienhaus müssen beide Wohnungen getrennt erfasst werden, weil die Tabellenmiete von der jeweiligen Größenklasse abhängt. Bei Mietwohngrundstücken ergibt sich auch die Wohnungsanzahl aus dieser Liste. Gleiche Gesamtwohnfläche bedeutet deshalb nicht zwangsläufig gleichen Rohertrag. Nutzen Sie eine nachvollziehbare Flächenberechnung statt einer gerundeten Exposézahl.

Der Wohnflächenrechner hilft, vorhandene Raumangaben und Dachschrägen zu überprüfen. Für die steuerliche Erklärung bleibt maßgeblich, welche Fläche nach den Regeln des betreffenden Landes und Ihres Falles anzusetzen ist. Balkon, Garage und Keller dürfen nicht ungeprüft als volle Wohnfläche eingehen. In den hier abgebildeten Flächenmodellen werden Grundstücks- und Wohnflächen auf volle Quadratmeter nach unten abgerundet. Im Bundesmodell werden die vorhandenen Angaben für die Modellrechnung verarbeitet. Prüfen Sie die Flächen deshalb vor der Rundung und bewahren Sie die ursprüngliche Berechnung auf.

Wenn das Modell einen Bodenrichtwert verlangt, verwenden Sie den Wert zum 01.01.2022 und die richtige Zone. Ein aktueller Kaufpreis, eine heutige Richtwertkarte oder ein Nachbarwert sind kein Ersatz. Die Bodenrichtwert-Lesehilfe erklärt die amtlichen Länderzugänge und die Merkmale des Richtwertgrundstücks. Öffnen Sie im Landesportal ausdrücklich die Grundsteueranwendung beziehungsweise den historischen Stichtag. Baden-Württemberg und Sachsen haben besondere Bedingungen für die Verwendung ihrer Auskünfte. Dieser Rechner ruft solche Werte nicht automatisch ab, veröffentlicht keine Objektauszüge und speichert Ihre Angaben nicht.

Für Niedersachsen ist der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde ein Median; für Hessen ein flächengewichteter Durchschnitt. Beide Werte dürfen nicht durch den Mittelwert zweier benachbarter Zonen ersetzt werden. Nehmen Sie die amtliche Zahl aus dem jeweiligen Grundsteuerangebot. Auch die steuerliche Mietniveaustufe im Bundesmodell ist keine frei gewählte Marktklasse. Prüfen Sie sie in der Mietniveau-Einstufungsverordnung. Das Baujahr bezeichnet hier die Bezugsfertigkeit und muss zum Bewertungsstand passen. Ein Neubau nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt ist deshalb kein Standardfall dieses vereinfachten Rechners.

Der Hebesatz bleibt ein freies Pflichtfeld. Sehen Sie im aktuellen Hebesatzbeschluss Ihrer Gemeinde nach und notieren Sie das Geltungsjahr. Für Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Sachsen-Anhalt ist besonders zu prüfen, ob die Gemeinde getrennte Hebesätze für Wohnen und Nichtwohnen beschlossen hat. Verwenden Sie dann den Wohnsatz. Historische Übersichten bei Destatis oder in der Regionaldatenbank sind nur Orientierung mit ihrem jeweiligen Datenstand. Sie ersetzen keinen aktuellen Gemeindebeschluss. Auch ein früher als aufkommensneutral veröffentlichter Vorschlag ist noch kein Beleg für den tatsächlich beschlossenen Satz.

Vom Landesmodell zum Messbetrag: der sichtbare Rechenweg

  1. Modell und Standardfall prüfenOrdnen Sie das Grundstück dem richtigen Bundesland zu. Prüfen Sie Wohnnutzung, Eigentumsanteil und Sonderbedingungen, bevor Sie Eingaben bestätigen.
  2. Amtliche Ausgangsgrößen beschaffenSuchen Sie die benötigten Flächen, den historischen Bodenrichtwert und gegebenenfalls Gemeindefaktor oder Wohnlage. Schreiben Sie Quelle und Stichtag daneben.
  3. Landeswert oder Flächenbeträge nachvollziehenIm Bundesmodell entsteht der Wert aus kapitalisiertem Reinertrag und abgezinsten Bodenwert. Andere Länder rechnen mit Bodenwert oder Äquivalenzbeträgen.
  4. Messbetrag und Hebesatz verbindenWenden Sie die passende Wohnmesszahl an. Multiplizieren Sie den resultierenden Messbetrag mit Ihrem aktuellen Hebesatz, geteilt durch hundert.
  5. Mit Bescheiden vergleichenPrüfen Sie Abweichungen zuerst an den Ausgangsangaben. Die gerundete Jahresspanne und die Quartalsorientierung ersetzen weder einen Bescheid noch dessen Zahlungsplan.

Im Bundesmodell stammt die monatliche Nettokaltmiete aus Anlage 39 BewG. Land, Grundstücksart, Wohnfläche jeder Wohnung und Baujahresgruppe bestimmen den Tabellenwert. Die Mietniveaustufe verändert ihn nach dem gesetzlich vorgegebenen Zu- oder Abschlag. Anlage 40 liefert pauschale Bewirtschaftungskosten. Ihre tatsächliche Miete und Ihre konkreten Reparaturausgaben werden hier nicht eingesetzt. Das unterscheidet diese steuerliche Bewertung von einer marktbezogenen Ertragswertschätzung. Leere Felder werden deshalb nicht mit durchschnittlichen Mieten oder frei erfundenen Annahmen aufgefüllt.

Die gesetzliche Gesamtnutzungsdauer von Wohngebäuden beträgt nach Anlage 38 BewG 80 Jahre. Nach § 253 BewG verbleiben bei noch nutzbaren Gebäuden mindestens 30 Prozent davon, hier 24 Jahre. Der Liegenschaftszins nach § 256 BewG hängt von Grundstücksart und teilweise Bodenrichtwert ab. Mit diesen Angaben werden Vervielfältiger aus Anlage 37 und Abzinsungsfaktor aus Anlage 41 ausgewählt. Bei Ein- und Zweifamilienhäusern verändert Anlage 36 den Bodenwert abhängig von der Grundstücksgröße. § 251 BewG setzt den Mindestwert auf 75 Prozent des entsprechend bewerteten unbebauten Bodens. Quellenstand: 10.10.2026.

Der Bundes-Grundsteuerwert wird nach § 230 BewG auf volle hundert Euro nach unten abgerundet. Bewertungszwischenwerte werden nach dem amtlichen Anwendungshinweis kaufmännisch auf Cent gerundet. Für den Messbetrag folgt unsere Cent-Rundung dem verlinkten amtlichen Berliner Behördenbeispiel. Die Jahressteuer wird hier auf Cent nach unten dargestellt; kommunale Rundung kann abweichen. In Bayern, Niedersachsen und dem Wohnlagemodell werden Messbetrag und Jahressteuer nach den Landesregeln auf Cent abgerundet. Hessen rundet den Messbetrag auf volle Euro nach unten. Diese Reihenfolge erklärt kleine Unterschiede zwischen einer schnellen Kopfrechnung und dem Rechner.

Bayern, Niedersachsen und Hamburg haben außerdem gesetzliche Regeln für große Wohngrundstücke. Im bestätigten reinen Wohnfall wird der Grundstücksteil oberhalb des Zehnfachen der Wohnfläche mit einer reduzierten Äquivalenzzahl behandelt. Oberhalb von 10000 Quadratmetern kommt unter weiteren Voraussetzungen eine Potenzregel hinzu. Das Formular fragt die dafür notwendige Eigenschaft ab; das Wohnlagemodell verlangt dabei nicht dieselbe Unbefestigt-Bedingung wie Bayern und Niedersachsen. Überlappende außergewöhnliche Flächenkonstellationen werden hier bewusst zur Bescheidprüfung verwiesen. Es werden keine Berliner Änderungsanträge und keine ungeprüften zukünftigen Thüringer Messzahlen als geltende Rechenregel verwendet.

Amtliche Beispiele und ein klar gekennzeichnetes Demo-Beispiel

Kontrollrechnungen für reine Wohnnutzung, Quellen geprüft 10.10.2026
FallEingabenMessbetragJahressteuer
Amtliches Beispiel BW400 m² Boden; 250 €/m²; Wohnmesszahl 0,91 ‰; Hebesatz 350 %91,00 €318,50 €
Amtliches Beispiel HH, normale Wohnlage1000 m² Boden; 100 m² Wohnen; Hebesatz 975 %66,25 €645,93 €
Amtliches Beispiel HH, gute Wohnlage1000 m² Boden; 100 m² Wohnen; Hebesatz 975 %75,00 €731,25 €
Demo Bayern, frei gewählte Nutzereingaben600 m² Boden; 120 m² Wohnen; angenommener Hebesatz 400 %66,00 €264,00 €
BW: Finanzministerium FAQ Grundsteuer B. HH: Finanzbehörde Beispielrechnungen. Bayern: eigene Demo-Rechnung nach BayGrStG Art. 1 bis 4, Hebesatz reine Annahme. Abruf und Prüfung 10.10.2026.

Die amtlichen Fälle dienen als Rechenkontrolle, nicht als Vergleichspreise für Ihr Haus. Im frei gewählten Bayern-Demo entstehen aus Grundstücksfläche und Wohnfläche getrennte Äquivalenzbeträge. Nach der Wohnmesszahl ergibt sich der gezeigte Messbetrag; der angenommene Hebesatz führt zur Demo-Jahressteuer. Tragen Sie diesen Beispielsatz nicht automatisch für Ihren Ort ein. Ein ähnliches Haus in einer anderen Gemeinde kann trotz gleicher Flächen eine andere laufende Belastung haben. Für Ihre Kaufentscheidung ist daher der konkrete aktuelle Grundsteuerbescheid des angebotenen Objekts die bessere Ausgangsunterlage.

Drei Bescheide lesen: Wert, Messbetrag und Jahressteuer

Das Finanzamt stellt zunächst den Grundsteuerwert oder die landesspezifischen Ausgangsbeträge fest. Prüfen Sie Objekt, Eigentumsanteil, Flächen, Nutzungsart und den genannten Bewertungsstichtag. Im Bundesmodell gehören auch Tabellenmiete, Restnutzungsdauer und Bodenwert zum nachvollziehbaren Bewertungsweg. In einem Flächenmodell suchen Sie stattdessen nach den entsprechenden Flächen- und Äquivalenzbeträgen. Ein hoher Wertbescheid ist noch keine Zahlungsaufforderung in dieser Höhe. Der steuerliche Grundsteuerwert ist außerdem kein Verkehrswert und darf nicht als aktueller Marktpreis in eine Verkaufsrechnung übernommen werden.

Der Grundsteuermessbescheid kommt ebenfalls vom Finanzamt. Er verbindet die festgestellten Größen mit der Messzahl und weist den Messbetrag aus. Prüfen Sie, ob die Wohnnutzung und eine bereits beantragte Ermäßigung richtig berücksichtigt wurden. Der Grundsteuerbescheid legt schließlich die konkrete Steuer mit dem Hebesatz fest. Dafür ist regelmäßig die Gemeinde zuständig; in Stadtstaaten kann die Verwaltungsorganisation abweichen. Lesen Sie dort Geltungsjahr, Jahresbetrag, Fälligkeiten und Zahlungsweg. Zusammen zeigen die Bescheide, an welcher Stelle eine Abweichung entstanden ist. Ändern Sie nicht irgendeinen Rechnerparameter, bis die Endsumme zufällig passt.

Grundsteuer beim Hauskauf und in der laufenden Finanzierung

Nach § 9 GrStG zählt grundsätzlich die Situation zu Beginn des Kalenderjahres. Nach § 10 GrStG ist Steuerschuldner, wem der Steuergegenstand zugerechnet wird. Beim gewöhnlichen Eigentumswechsel wird der Erwerber deshalb grundsätzlich ab dem 1. Januar des Folgejahres steuerlich belastet, wenn die Zurechnung entsprechend geändert ist. Ein im Kaufvertrag vereinbarter Übergang von Nutzen und Lasten kann eine anteilige private Erstattung zwischen Verkäufer und Käufer vorsehen. Diese Vereinbarung ändert nicht automatisch die öffentlich-rechtliche Forderung der Gemeinde. Lassen Sie die konkrete Vertragsregel im Notartermin erläutern; Quellenprüfung: 10.10.2026.

Die Kaufnebenkostenübersicht ordnet Erwerbsteuer, Notar, Grundbuch und weitere einmalige Kosten ein. Grundsteuer gehört dagegen in Ihre laufende Haushaltsrechnung. Legen Sie den aktuellen Bescheid neben Hausgeld, Versicherungen, Energie und Instandhaltung. Unter Finanzieren können Sie die Vorbereitung Ihres Budgets und Ihrer Unterlagen fortsetzen. Planen Sie die Jahressteuer nicht mehrfach ein, wenn sie bereits in einer vorhandenen Kostenübersicht enthalten ist. Der Kaufen-Überblick hilft, Unterlagenanforderung, Finanzierung und Vertrag zeitlich zusammenzuführen. Fordern Sie die Steuerunterlagen vor einer verbindlichen Kaufentscheidung an.

Typische Fehler erkennen und Bescheide sachlich prüfen

Häufige Fehler sind die gesamte Grundstücksfläche statt des Wohnungsanteils, ein heutiger statt des historischen Bodenrichtwerts, falsche Wohnflächen und ein alter Hebesatz. Ebenso problematisch ist die Verwechslung von Promille und Prozent. Im Bundesmodell kann eine falsche Grundstücksart sowohl Tabellenmiete als auch Zinssatz verändern. In Niedersachsen und Hessen verfälscht ein unpassender Gemeindewert den Lagefaktor. In Hamburg muss die amtliche Wohnlage stimmen. Halten Sie jeden vermuteten Fehler mit Fundstelle, ursprünglicher Eingabe und richtiger Unterlage fest. So lässt sich gezielt nachfragen, statt nur pauschal eine zu hohe Steuer zu behaupten.

Für einen Einspruch gegen einen Finanzamtsbescheid gilt nach § 355 AO grundsätzlich eine Monatsfrist nach Bekanntgabe. Welcher Rechtsbehelf gegen den konkreten Gemeindebescheid möglich ist, entnehmen Sie dessen Rechtsbehelfsbelehrung; Verfahren und Zuständigkeit können abweichen. Diese Seite beurteilt weder Ihren Fristbeginn noch die Erfolgsaussichten. Ein Rechnerergebnis wahrt keine Frist. Prüfen Sie daher zuerst den betroffenen Bescheid und seine Belehrung, und holen Sie bei Bedarf rechtzeitig individuelle Hilfe ein. Gesetz, Tabellenwerte und Eingaben lassen sich nachvollziehen; eine persönliche Steuer- oder Rechtsberatung wird hier nicht erbracht.

Häufige Fragen

Wie kann ich meine Grundsteuer selbst berechnen?

Ermitteln Sie zuerst den Messbetrag nach dem Landesmodell und multiplizieren Sie ihn mit dem aktuellen Hebesatz, geteilt durch hundert. Ist der Messbescheid schon vorhanden, ist dessen Betrag die verlässlichere Grundlage. Für eine grobe Vorrechnung wählen Sie hier das Bundesland und tragen die benötigten Nutzerdaten ein.

Was ist die Grundsteuer und was ist Grundsteuer B?

Grundsteuer ist eine laufende Steuer auf Grundbesitz. Diese Seite behandelt die Grundsteuer B für bebaute Wohngrundstücke. Landwirtschaftliche Betriebe und die besondere Behandlung unbebauter baureifer Grundstücke sind nicht Teil des Rechners. Die beim Kauf entstehende Grunderwerbsteuer ist eine andere Steuer.

Wie viel Prozent zahlt man Grundsteuer?

Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Prozentsatz auf den Kaufpreis. Die Messzahl und der Hebesatz beziehen sich auf unterschiedliche Rechengrößen. Entscheidend sind Landesmodell, konkrete Grundstücksangaben und aktueller kommunaler Wohnsatz. Die Ländertabelle nennt nur die geprüften Regelparameter für Wohnnutzung.

Wie viel Grundsteuer fällt für 100 Quadratmeter an?

Aus der Wohnfläche allein ergibt sich kein Betrag. Je nach Modell fehlen Grundstücksanteil, historische Lagewerte, Baujahr, Grundstücksart oder Wohnlage sowie der Hebesatz. Zwei gleich große Wohnungen können deshalb unterschiedlich belastet werden. Verwenden Sie die Flächen und Bescheide des konkreten Objekts.

Wie kann ich die Grundsteuer in Bayern oder Niedersachsen berechnen?

Bayern verbindet Grundstücks- und Wohnfläche mit gesetzlichen Äquivalenzzahlen und Messzahlen. Niedersachsen berücksichtigt zusätzlich das Verhältnis des Bodenrichtwerts zum amtlichen Gemeinde-Median. In beiden Fällen brauchen Sie den aktuellen Hebesatz. Der Rechner wechselt die notwendigen Felder mit Ihrer Landesauswahl.

Wann muss ich Grundsteuer bei einem Neubau bezahlen?

Bezugsfertigkeit und die maßgeblichen Verhältnisse können eine neue Feststellung oder Fortschreibung auslösen. Für den Beginn Ihrer konkreten Zahlungspflicht sind die entsprechenden Bescheide entscheidend. Ein Baujahr nach dem hier verwendeten Bewertungsstichtag gehört zur gesonderten Prüfung und wird im Bundesmodell-Rechner nicht vereinfacht berechnet.

Darf ein Vermieter die Grundsteuer auf Mieter umlegen?

§ 2 Nummer 1 BetrKV zählt die Grundsteuer zu den laufenden öffentlichen Lasten. § 556 BGB erlaubt eine Vereinbarung zur Tragung von Betriebskosten. Ob Ihre konkrete Abrechnung und Vereinbarung passen, ist damit noch nicht geprüft. Für die Umlage benötigen Sie eine Prüfung des Mietvertrags und der Abrechnung.

Ist der Quartalsbetrag der verbindliche Zahlungsplan?

Nein. Der Rechner teilt den Jahresbetrag zur Orientierung durch vier. § 28 GrStG regelt Fälligkeiten und besondere Zahlungskonstellationen. Übernehmen Sie die tatsächlichen Termine und Beträge aus Ihrem Grundsteuerbescheid, statt aus dieser rechnerischen Teilung einen eigenen Zahlungsplan abzuleiten.

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie verhandeln

Grundstück, Baurecht, Risiken und Bodenwert in einer Akte, mit Quelle und Stand je Wert. Was fehlt, ist als offen markiert.

Quellen und Stand

Wie wir Quellen prüfen und Inhalte aktualisieren, erklärt die reesinsy-Redaktion.