Was ist ein Baulastenverzeichnis?
Eine Baulast verpflichtet den Eigentümer gegenüber der zuständigen Behörde, auf seinem Grundstück etwas zu tun, zu dulden oder zu unterlassen. Das kann den Bau auf einem anderen Grundstück ermöglichen. Die Verpflichtung betrifft deshalb nicht unbedingt das Haus, das Sie kaufen möchten. Sie kann auch eine Gartenfläche, einen Stellplatz oder die Zufahrt betreffen. Sichtbar ist das vor Ort oft nicht. Ein gepflegter Garten kann eine Fläche enthalten, die Sie für einen geplanten Anbau freihalten müssen. Wie Sie Rechte und Rang einordnen, erklärt Grundbuch Abteilung 2.
Baulasten beruhen auf Landesrecht. Die Erklärung, Eintragung und Einsicht richten sich nach der jeweiligen Bauordnung. Ein Verkauf beseitigt eine bestehende Baulast grundsätzlich nicht. Deshalb gehört die Auskunft zu den Unterlagen vor dem Kaufvertrag. Prüfen Sie nicht nur, ob ein Eintrag vorhanden ist, sondern was er für Ihre geplante Nutzung bedeutet. Die Hauskauf-Checkliste ordnet diesen Schritt in die gesamte Kaufvorbereitung ein. Wenn ein Anbau, eine Teilung oder eine andere Nutzung kaufentscheidend ist, klären Sie die betreffende Verpflichtung rechtzeitig mit der Bauaufsicht.
Ein leeres Baulastenverzeichnis bestätigt nur, dass für die angefragten Grundstücke keine entsprechenden Einträge ausgewiesen werden. Es bestätigt weder eine uneingeschränkte Bebaubarkeit noch die Rechtmäßigkeit aller bestehenden Gebäude. Bebauungsplan, Genehmigungen, Grundbuch und weitere öffentlich-rechtliche Vorgaben bleiben eigenständige Prüfungen. Auf Grundstück und Baurecht finden Sie die Unterlagen, die dafür zusammengehören.
Was steht im Baulastenverzeichnis?
Der Eintrag bezeichnet das belastete Grundstück und die übernommene Verpflichtung. Entscheidend sind der vollständige Wortlaut und die zugehörigen Pläne. Die Kurzbezeichnung allein erklärt noch nicht, welche Fläche betroffen ist oder welche Nutzung ausgeschlossen wird. Fordern Sie daher auch die Anlagen an. Vergleichen Sie die dargestellten Grenzen mit dem aktuellen Grundstück und fragen Sie nach, wenn ältere Flurstücksbezeichnungen auftauchen. Eine frühere Teilung kann die Zuordnung erschweren. Lassen Sie die Behörde den Bezug zu den heutigen Flurstücken bestätigen.
| Baulastart | Was gesichert wird | Was Sie vor dem Kauf klären |
|---|---|---|
| Abstandsflächenbaulast | Eine Fläche bleibt für den erforderlichen Abstand eines anderen Gebäudes verfügbar. | Welche Fläche ist betroffen? Passt Ihr Anbau dazu? |
| Stellplatzbaulast | Notwendige Stellplätze eines Bauvorhabens werden auf einem anderen Grundstück gesichert. | Welche Plätze müssen erhalten bleiben? Wer darf sie privatrechtlich nutzen? |
| Zufahrtsbaulast | Eine Fläche sichert den bauordnungsrechtlich erforderlichen Zugang oder die Zufahrt. | Sind Breite, Verlauf und Freihaltung mit Ihrer Nutzung vereinbar? |
| Vereinigungsbaulast | Mehrere Grundstücke werden für bauordnungsrechtliche Anforderungen gemeinsam betrachtet. | Welche Abhängigkeiten bestehen bei Verkauf, Teilung oder weiterer Bebauung? |
Die Baulast kann ein Vorhaben auch erst möglich machen. Ein Grundstück hinter einem anderen Grundstück benötigt etwa eine gesicherte Erschließung. Für den Käufer des begünstigten Grundstücks ist der Nachweis dann ebenso wichtig wie für den Käufer der belasteten Fläche. Prüfen Sie deshalb beide Seiten: Welche Verpflichtungen trägt Ihr Grundstück, und welche Sicherungen auf anderen Grundstücken braucht Ihr Vorhaben? Eine Auskunft nur zum Kaufgrundstück beantwortet die zweite Frage möglicherweise nicht.
Aus der Art einer Baulast lässt sich kein pauschaler Preisabschlag ableiten. Eine kleine gebundene Randfläche kann für Ihre Nutzung unerheblich sein; dieselbe Fläche kann einen geplanten Anbau verhindern. Halten Sie zuerst die konkrete Einschränkung fest und lassen Sie anschließend deren Bedeutung für Nutzung und Wert einordnen. Der Bodenwert eines Grundstücks braucht neben der Lage auch die Eigenschaften des einzelnen Grundstücks. Ein allgemeiner Richtwert bewertet die individuelle Verpflichtung nicht.
Baulastenverzeichnis je Bundesland
Die folgende Übersicht nennt die Rechtsgrundlagen und den üblichen ersten Ansprechpartner. Welche Dienststelle eine Auskunft bearbeitet, ergibt sich aus dem örtlichen Behördenportal. In Flächenländern kann die Zuständigkeit bei einem Landkreis oder einer Stadt liegen. Fragen Sie bei unklarer Zuordnung nach der registerführenden Stelle für Ihr Grundstück. Die Tabelle dient der Beschaffung der Unterlagen; sie ersetzt keine Prüfung des konkreten Eintrags. Gesetzestexte und amtliche Verwaltungsseiten sind am Ende verlinkt, geprüft am 09.10.2026.
| Bundesland | Verzeichnis | Rechtsgrundlage | Erster Ansprechpartner |
|---|---|---|---|
| Baden-Württemberg | Ja | §§ 71, 72 LBO | Gemeinde; Baurechtsbehörde |
| Bayern | Nein | BayBO, kein allgemeines Baulastenregister | Bauaufsicht und Grundbuchamt |
| Berlin | Ja | § 84 BauO Bln | Bauaufsicht des Bezirks |
| Brandenburg | Ja | § 84 BbgBO | Untere Bauaufsichtsbehörde |
| Bremen | Ja | § 82 BremLBO | Zuständige Bauaufsichtsbehörde |
| Hamburg | Ja | § 83 HBauO | Landesbetrieb Geoinformation und Vermessung |
| Hessen | Ja | § 85 HBO | Bauaufsichtsbehörde bzw. bestimmte registerführende Stelle |
| Mecklenburg-Vorpommern | Ja | § 83 LBauO M-V | Untere Bauaufsichtsbehörde |
| Niedersachsen | Ja | § 81 NBauO | Bauaufsichtsbehörde |
| Nordrhein-Westfalen | Ja | § 85 BauO NRW 2018 | Bauaufsichtsbehörde |
| Rheinland-Pfalz | Ja | § 86 LBauO | Untere Bauaufsichtsbehörde |
| Saarland | Ja | § 83 LBO | Bauaufsichtsbehörde |
| Sachsen | Ja | § 83 SächsBO | Bauaufsichtsbehörde |
| Sachsen-Anhalt | Ja | § 82 BauO LSA | Untere Bauaufsichtsbehörde |
| Schleswig-Holstein | Ja | § 83 LBO | Untere Bauaufsichtsbehörde |
| Thüringen | Ja | § 90 ThürBO | Bauaufsichtsbehörde |
Baulastenverzeichnis einsehen: Auskunft in fünf Schritten
Wenn Sie einen Auszug aus dem Baulastenverzeichnis beantragen, brauchen Sie eine eindeutige Grundstücksbezeichnung und einen nachvollziehbaren Grund für die Anfrage. Die Register sind kein frei zugänglicher Suchdienst für beliebige Adressen. Viele Landesbauordnungen verlangen ein berechtigtes Interesse. Als Kaufinteressent erläutern Sie deshalb den konkreten Kaufbezug und legen die von der Behörde verlangten Nachweise bei. Eine Vollmacht des Eigentümers kann die Anfrage erleichtern; welche Unterlagen ausreichen, entscheidet die zuständige Stelle.
- Grundstück vollständig bestimmenBeschaffen Sie Gemarkung, Flur und Flurstück aus den Grundstücksunterlagen. Prüfen Sie, ob zum Angebot mehrere Flurstücke gehören, etwa eine gesonderte Zufahrt. Eine Straßenadresse allein kann für eine eindeutige Auskunft unzureichend sein.
- Registerführende Stelle findenSuchen Sie im amtlichen Portal der Stadt oder des Landkreises nach Baulastenauskunft. Fragen Sie die Bauaufsicht, wenn die Zuständigkeit unklar bleibt. Verwenden Sie das örtliche Formular oder den dort beschriebenen Antragsweg.
- Berechtigung und Umfang angebenBegründen Sie Ihr konkretes Kaufinteresse und ergänzen Sie gegebenenfalls eine Eigentümervollmacht. Fordern Sie eine schriftliche Auskunft einschließlich vollständiger Einträge und zugehöriger Lagepläne an. Benennen Sie alle zu prüfenden Flurstücke.
- Gebühr und Zeitbedarf klärenFragen Sie vorab nach den Kosten der gewünschten Auskunft und nach der aktuellen Bearbeitungszeit. Stimmen Sie den Termin für Ihre Unterlagenprüfung darauf ab. Beantworten Sie Rückfragen der Behörde möglichst vollständig, damit die Anfrage weiterbearbeitet werden kann.
- Auskunft auf Ihre Nutzung beziehenVergleichen Sie Grundstücksbezeichnung, Einträge und Anlagen mit dem Kaufobjekt. Lassen Sie unklare Verpflichtungen durch die Bauaufsicht erläutern und besprechen Sie notwendige vertragliche Regelungen mit dem Notariat. Bewahren Sie Auskunft und Klärung gemeinsam auf.
Notieren Sie bei der Ablage, wann die Auskunft ausgestellt wurde und auf welche Flurstücke sie sich bezieht. Ein älterer Auszug aus den Verkaufsunterlagen kann ein hilfreicher Ausgangspunkt sein. Er beweist aber nicht, dass seitdem keine Änderung eingetragen wurde. Stimmen Sie mit Verkäufer und Notariat ab, welcher aktuelle Nachweis vor dem Vertrag benötigt wird. Wenn ein Eintrag fehlt, obwohl die Bauakte eine Sicherung nennt, sollten Sie die Abweichung von der Behörde klären lassen.
Legen Sie die offenen Fragen schriftlich fest: Welche Fläche muss frei bleiben, welche Nutzung wird vorausgesetzt und welche Unterlage fehlt? So wird aus einer allgemeinen Sorge ein prüfbarer Auftrag. Weitere Hinweise zum Umgang mit ungeklärten Angaben finden Sie unter Risiken beim Hauskauf. Eine mündliche Aussage des Verkäufers sollte dabei als Verkäuferangabe erkennbar bleiben.
Baulastenverzeichnis online einsehen oder beantragen
Ein Onlineantrag bedeutet nicht, dass Sie das Baulastenverzeichnis unmittelbar am Bildschirm durchsuchen können. Je nach Behörde reichen Sie Grundstücksdaten und Nachweise digital ein und erhalten die Auskunft nach Prüfung. Andere Stellen arbeiten mit Formular, E-Mail oder einem Termin zur Einsicht. Prüfen Sie im amtlichen Portal, ob nur der Antrag oder auch die eigentliche Auskunft elektronisch angeboten wird. Ein allgemeines Kartenportal zeigt Baulasten nicht automatisch.
Die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis sollte zur richtigen Fläche passen. Kontrollieren Sie deshalb auch bei einem digitalen Ergebnis die Flurstücksangaben und alle Anlagen. Ein PDF mit einer Kurzantwort kann für die Frage nach einem geplanten Anbau zu wenig sein. Fordern Sie den Wortlaut und Plan nach, wenn sie fehlen. Senden Sie Vollmachten und persönliche Unterlagen nur über den von der Behörde vorgesehenen Weg. Wenn ein Dienstleister die Beschaffung anbietet, prüfen Sie dessen zusätzliche Kosten und ob die Behörde den Antrag ebenso direkt annimmt.
Was kostet die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis?
Es gibt keine bundesweit einheitliche Gebühr für die Auskunft. Der Betrag hängt vom örtlichen Gebührenrecht und vom Umfang der Anfrage ab. Eine Auskunft ohne Eintrag kann anders berechnet werden als Kopien mehrerer Baulastenblätter. Auch mehrere Flurstücke können den Aufwand verändern. Die folgenden Beträge sind belegte örtliche Beispiele, keine allgemeine Preisspanne für Deutschland. Stand der Angaben ist der Abruf am 09.10.2026; vor Ihrem Antrag gilt die Auskunft der zuständigen Behörde.
| Ort | Leistung | Gebühr laut Behörde |
|---|---|---|
| Hannover | Baulastenauskunft, auch ohne Eintrag | 30 Euro je Flurstück |
| Köln | Einsicht; Negativattest; Positivattest | Einsicht kostenlos; Negativattest 30 Euro, online 15 Euro je Grundstück; Positivattest 50 Euro, umfangreiche Auskunft bis 150 Euro |
Die Kosten einer neuen Baulast sind eine andere Frage. Neben der behördlichen Eintragung können notwendige Pläne, Vermessung oder Beglaubigung Aufwand verursachen. Eine privatrechtlich vereinbarte Gegenleistung an den belasteten Eigentümer gehört ebenfalls nicht zur Auskunftsgebühr. Lassen Sie sich für ein konkretes Vorhaben die erforderlichen Leistungen und deren Kosten getrennt nennen. Eine niedrige Auskunftsgebühr sagt nichts darüber aus, wie aufwendig die Sicherung Ihres Bauvorhabens wird.
Auch eine feste Bearbeitungsdauer lässt sich nicht für alle Stellen nennen. Fehlende Nachweise, ältere Akten oder unklare Grundstücksbezeichnungen können Rückfragen auslösen. Fragen Sie nach der aktuellen Dauer und planen Sie die Unterlagenprüfung vor der Beurkundung. Eine noch laufende Anfrage ist kein Nachweis für ein unbelastetes Grundstück. Besprechen Sie mit dem Notariat, wie ein kaufentscheidender offener Punkt vor dem Vertrag geklärt werden soll.
Baulast und Grunddienstbarkeit: Welche Unterlagen gehören zusammen?
Die Baulast sichert eine öffentlich-rechtliche Anforderung gegenüber der Behörde. Die Grunddienstbarkeit nach § 1018 BGB ist dagegen ein Recht zugunsten des Eigentümers eines anderen Grundstücks, etwa zur Nutzung eines Weges. Eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit nach § 1090 BGB kann zugunsten einer bestimmten Person bestellt werden. Diese Rechte erfüllen unterschiedliche Zwecke. Eine Zufahrtsbaulast verschafft dem Nachbarn nicht automatisch das benötigte privatrechtliche Nutzungsrecht. Ebenso beantwortet eine Grunddienstbarkeit nicht allein jede bauordnungsrechtliche Frage.
Prüfen Sie deshalb, ob für die konkrete Zufahrt sowohl die öffentlich-rechtliche Sicherung als auch das privatrechtliche Nutzungsrecht vorliegt. Lassen Sie das Notariat die Grundbucheinträge und dazugehörigen Bewilligungen erklären. Für die bauordnungsrechtliche Seite ist die Bauaufsicht der Ansprechpartner. Ein Weg, der seit Jahren benutzt wird, belegt für sich genommen keine vollständige Sicherung. Dass ein Nachbar die Nutzung bisher erlaubt hat, ersetzt die Prüfung der rechtlichen Grundlage nicht.
Wenn eine Baulast Ihren Kaufzweck beeinträchtigt, ist ihre Löschung nicht allein durch den Wunsch des Eigentümers möglich. Die zuständige Behörde prüft, ob die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Verzicht vorliegen. In Niedersachsen darf beispielsweise auch kein privates Interesse an der Baulast mehr bestehen. Ein Verkauf oder eine private Absprache mit dem Nachbarn beendet die Verpflichtung nicht automatisch. Fragen Sie nach dem Verfahren und nach der erforderlichen Bestätigung. Kalkulieren Sie einen Anbau nicht mit einer erhofften Löschung, solange diese ungeklärt ist. Der Überblick Immobilie kaufen verbindet diese Prüfung mit Budget, Objektzustand und Vertragsvorbereitung.
Was zeigt reesinsy, was beschaffen Sie extern?
Die Adressprüfung hilft, verfügbare Grundstücks- und Umgebungsdaten zu ordnen. Welche Angaben tatsächlich vorliegen, hängt von der regionalen Datenabdeckung ab. Quellen und Datenstand gehören zur Einordnung. Das Baulastenverzeichnis zeigt reesinsy nicht; die Auskunft ist extern bei der zuständigen Stelle zu beschaffen. Auch ein sichtbares Flurstück oder ein Bodenrichtwert erlaubt keine Aussage, dass Ihr Grundstück frei von Baulasten ist. Unter Datenquellen finden Sie die Herkunft der verfügbaren Adressdaten.
In der Akte sichtbarwo amtliche Daten vorliegen
- Verfügbare Grundstücks- und Umgebungsdaten zur Adresse, jeweils nach regionaler Abdeckung.
- Bodenrichtwert und abgeleitete Einordnung, soweit verfügbar, mit Herkunft und Datenstand.
Extern beschaffenbei Verkäufer, Notar oder Amt
- Aktuelle Baulastenauskunft einschließlich vollständiger Einträge und Pläne; reesinsy zeigt das Verzeichnis nicht.
- Grundbuchauszug und zugehörige Bewilligungen über berechtigten Zugang.
- Bauakte, Genehmigungen und Klärung der Folgen durch Bauaufsicht und Notariat.
Führen Sie für Ihre Kaufentscheidung getrennt auf, was die Adresse bereits belegt, was der Verkäufer angegeben hat und was noch angefordert werden muss. Übernehmen Sie eine fehlende Baulastenauskunft als offenen Punkt. Wenn die Antwort eintrifft, ergänzen Sie die betroffenen Flächen und die Konsequenz für Ihre geplante Nutzung. Für die individuelle rechtliche Bewertung wenden Sie sich an das Notariat oder eine entsprechend qualifizierte Rechtsberatung; baurechtliche Fragen klären Sie mit der Bauaufsicht.
Häufige Fragen
Was wird im Baulastenverzeichnis eingetragen?
Eingetragen werden übernommene öffentlich-rechtliche Verpflichtungen zum Grundstück, beispielsweise für Abstandsflächen, Zufahrten oder Stellplätze. Maßgeblich sind Erklärung und Lageplan. Je nach Landesrecht können weitere baurechtliche Verpflichtungen hinzukommen. Die Auskunft ist keine vollständige Übersicht aller Grundstücksrechte.
Wie kann ich ein Baulastenverzeichnis in Niedersachsen einsehen?
Wenden Sie sich an die für das Grundstück zuständige Bauaufsichtsbehörde. Nach § 81 NBauO kann Einsicht nehmen und Abschriften erhalten, wer ein berechtigtes Interesse darlegt. Geben Sie die Grundstücksbezeichnung an und begründen Sie Ihren Kaufbezug; die Behörde nennt die erforderlichen Nachweise und den Antragsweg.
Gibt es in Bayern ein Baulastenverzeichnis?
Bayern führt kein allgemeines Baulastenverzeichnis. Prüfen Sie notwendige Sicherungen im Grundbuch und die Bauunterlagen. Welche Dienstbarkeit oder sonstige Sicherung für das Vorhaben benötigt wird, klären Sie mit Bauaufsicht und Notariat. Das Fehlen eines Verzeichnisses bedeutet nicht, dass das Grundstück uneingeschränkt nutzbar ist.
Was kostet es, eine Baulast eintragen zu lassen?
Das richtet sich nach der zuständigen Behörde und der konkreten Baulast. Auskunftsgebühren sind dafür kein Maßstab. Fragen Sie nach Eintragungsgebühr und erforderlichen Unterlagen. Hinzukommen können Kosten für Pläne, Vermessung oder Beglaubigung sowie eine gesondert vereinbarte Gegenleistung an den belasteten Eigentümer.
Welche Nachteile hat die Eintragung einer Baulast?
Sie kann Flächen binden und damit Anbau, Teilung oder andere Nutzungen einschränken. Die Folgen hängen vom Wortlaut, Plan und Ihrem Vorhaben ab. Ein pauschaler Wertverlust lässt sich daraus nicht ableiten. Zugleich kann eine Baulast die rechtliche Voraussetzung für ein begünstigtes Bauvorhaben schaffen.
Wie lange dauert es, ein Baulastenverzeichnis zu bekommen?
Sie erhalten eine Auskunft oder einen Auszug zum Grundstück. Eine bundesweit feste Bearbeitungsdauer gibt es dafür nicht. Fragen Sie die zuständige Stelle nach dem aktuellen Zeitbedarf und reichen Sie Grundstücksangaben sowie Berechtigungsnachweise vollständig ein. Klären Sie kaufentscheidende Einträge vor der Beurkundung.
Wo kann ich das Baulastenverzeichnis beantragen?
Beantragen Sie die Auskunft bei der örtlich registerführenden Stelle, meist der Bauaufsicht der Stadt oder des Landkreises. Der Onlineweg hängt von der Behörde ab. Ein bundesweit frei durchsuchbares Register gibt es nicht. Die Ländertabelle hilft Ihnen, den ersten Ansprechpartner zu finden.
Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie verhandeln
Grundstück, Baurecht, Risiken und Bodenwert in einer Akte, mit Quelle und Stand je Wert. Was fehlt, ist als offen markiert.
Quellen und Stand
Wie wir Quellen prüfen und Inhalte aktualisieren, erklärt die reesinsy-Redaktion.
- Baden-Württemberg: §§ 71, 72 LBOgeprüft 09.10.2026
- Bayern: Bayerische Bauordnung (BayBO)geprüft 09.10.2026
- Berlin: § 84 BauO Blngeprüft 09.10.2026
- Brandenburg: § 84 BbgBOgeprüft 09.10.2026
- Bremen: § 82 BremLBOgeprüft 09.10.2026
- Hamburg: § 83 HBauOgeprüft 09.10.2026
- Hessen: § 85 HBOgeprüft 09.10.2026
- Mecklenburg-Vorpommern: § 83 LBauO M-Vgeprüft 09.10.2026
- Niedersachsen: § 81 NBauOgeprüft 09.10.2026
- Nordrhein-Westfalen: § 85 BauO NRW 2018geprüft 09.10.2026
- Rheinland-Pfalz: § 86 LBauO; amtlicher Leitfaden der Stadt Triergeprüft 09.10.2026
- Saarland: § 83 LBOgeprüft 09.10.2026
- Sachsen: § 83 SächsBOgeprüft 09.10.2026
- Sachsen-Anhalt: § 82 BauO LSA; amtlicher Formularindexgeprüft 09.10.2026
- Schleswig-Holstein: § 83 LBO; amtliche Vollzugsbekanntmachunggeprüft 09.10.2026
- Thüringen: § 90 ThürBOgeprüft 09.10.2026
- Bayern: Statistisches Bundesamt, Verwaltungsdaten-Informationsplattform, kein Baulastenverzeichnis und Grundbuchsicherungabgerufen 09.10.2026
- Brandenburg: VV-Baulasten zu § 84 BbgBO, Einträge und ältere Dienstbarkeitenabgerufen 09.10.2026
- Berlin: AV Baulasten vom 28.02.2024, Muster für Abstandsflächen, Stellplätze, Zufahrt und Vereinigungabgerufen 09.10.2026
- Hamburg: zuständige Stelle für die Auskunftabgerufen 09.10.2026
- Hannover: Baulastenauskunft, Gebührenabgerufen 09.10.2026
- Köln: Baulasten, Einsicht und Auskunftsgebührenabgerufen 09.10.2026
- BGB § 1018: Grunddienstbarkeitabgerufen 09.10.2026
- BGB § 1090: beschränkte persönliche Dienstbarkeitabgerufen 09.10.2026