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Grundriss erstellen lassen: bemaßter Grundriss fürs Haus

Sie möchten einen Grundriss erstellen lassen? Für den Grundriss Ihres Hauses führen drei Wege zur Grundlage: Bauakte beim Bauamt einsehen, Unterlagen von Verkäufer, Hausverwaltung oder Architekturbüro beschaffen oder ein Aufmaß vor Ort erstellen lassen. Ein bemaßter Grundriss sollte zum heutigen Bestand und zum benötigten Zweck passen. Klären Sie vor einem Auftrag, ob Sie Räume verstehen, Bankunterlagen ergänzen oder einen Umbau vorbereiten möchten.

Bundesweite Adresssuche. Welche Daten erscheinen, hängt von den Quellen des Landes ab.

Grundriss erstellen lassen: bemaßter Grundriss fürs Haus auf drei Wegen

Fehlt der Plan, suchen Sie zuerst nach vorhandenen Unterlagen. Fragen Sie den Verkäufer, die Hausverwaltung oder das früher beauftragte Architekturbüro. Parallel können Sie beim Bauamt der Gemeinde oder des Kreises klären, wo die Bauakte aufbewahrt wird und wie Sie Zugang erhalten. Bleibt kein brauchbarer Plan, beauftragen Sie eine Bestandsaufnahme vor Ort. Entscheidend ist der Zweck: Für die Möbelplanung genügt eine andere Grundlage als für eine Bankprüfung oder einen geplanten Umbau.

Die Entscheidungstabelle ist eine redaktionelle Arbeitshilfe. Sie nennt mögliche Ansprechpersonen und Ergebnisse, keine garantierten Bearbeitungszeiten oder allgemeine Übergabepflicht. Vereinbaren Sie, welche Räume und Geschosse enthalten sein sollen. Ein schöner Verkaufsplan ohne Maße beantwortet andere Fragen als ein aktueller Bestandsplan. Beginnen Sie bei den vorhandenen Dokumenten und halten Sie fest, welche Fragen danach noch offen sind.

Fehlender Grundriss: Ausgangslage und passender Beschaffungsweg
AusgangslageWegWerWas Sie brauchenWas Sie erhalten
Kauf: Exposé ohne PlanUnterlagen anfragen, danach Bauakte prüfenVerkäufer, früheres Architekturbüro, BauamtAdresse, betroffene Geschosse, örtliche ZugangsvorgabenVorhandene Plankopie; Aktualität prüfen
Geerbtes Haus ohne UnterlagenNachlass durchsuchen und Bauakte anfragenErben, zuständige StelleObjektzuordnung und von der Stelle verlangte NachweiseArchivunterlagen, soweit vorhanden
Bank verlangt bemaßten GrundrissBankvorgaben klären, Plan beschaffen oder Aufmaß beauftragenFinanzierungspartner, Architekturbüro oder AufmaßdienstUnterlagenliste, vorhandene Pläne, Zugang zu RäumenBemaßter Plan im vereinbarten Umfang; Annahme durch Bank offen
Wohnung mit TeilungserklärungZugehörigen Aufteilungsplan anfragenVerkäufer, Hausverwaltung, gegebenenfalls NotariatBezeichnung der Einheit und Unterlagen zur AufteilungZuordnungsplan nach WEG § 7 Abs. 4; Bestand gesondert prüfen
Umbau oder Bestand weicht abNeue Bestandsaufnahme vereinbarenFachkundiges PlanungsbüroAltpläne, Umbauinformationen, Zugang, gewünschter ZweckAktueller Bestandsplan mit dokumentierten Messgrenzen
Redaktionelle Entscheidungshilfe; WEG § 7 Abs. 4 und amtliche Bauaktenhinweise, geprüft 10.10.2026

Vorhandene Grundrisse beim Verkäufer und in der Verwaltung suchen

Bitten Sie um lesbare vollständige Blätter statt einzelner Bildausschnitte. Zum Plan gehören möglichst Objektadresse, Geschoss, Planstand, Maßangaben und eine erkennbare Herkunft. Fragen Sie, ob es nach dem Planstand Umbauten gab. Sammeln Sie Genehmigungszeichnungen und spätere Änderungen getrennt. Wenn ein Architekturbüro genannt ist, kann der Eigentümer dort nach erhaltenen Unterlagen fragen. Dass ein Büro damals beteiligt war, garantiert keine heute noch vorhandenen Dateien.

Bei einem geerbten Haus können Rechnungen, Baukorrespondenz und alte Ordner Hinweise auf das damalige Büro liefern. Ordnen Sie den Plan dem richtigen Gebäude zu, besonders bei mehreren Häusern auf einem Grundstück. In der Nachlassprüfung verbinden Sie diese Suche mit Eigentum, Belastungen und laufenden Verpflichtungen. Beim Kauf tragen Sie die offene Planfrage in die Hauskauf-Checkliste ein und legen fest, wer die Unterlage bis zum nächsten Gespräch beschafft.

Checkliste: Bauakte beim Bauamt einsehen

Fragen Sie das Bauamt der Gemeinde oder des Kreises nach der zuständigen Bauaufsicht oder dem Bauaktenarchiv. Die Akteneinsicht richtet sich nach den örtlichen Zugangsregeln. Aus bloßem Kaufinteresse folgt hier keine zugesagte Einsicht. Lassen Sie sich die benötigten Nachweise und eine mögliche Bevollmächtigung nennen. Ein Verkäufer kann die Unterlagen gegebenenfalls selbst beschaffen oder die von der Behörde verlangte Vollmacht erteilen.

Als örtliches Beispiel nennt der Hamburger Service ein berechtigtes Interesse, etwa als Eigentümer, bevollmächtigte Person oder Hausverwaltung. Er verlangt ein Identifikationsdokument und gegebenenfalls eine geeignete Vollmacht. Diese Angaben sind keine bundesweit einheitliche Liste. Quelle: Hamburger Service zur Bauakteneinsicht, abgerufen 10.10.2026. Übernehmen Sie für Ihren Ort nur die Anforderungen der zuständigen Stelle.

  1. Objekt zuordnenNotieren Sie vollständige Adresse, betroffene Einheit und gesuchte Geschosse. Ergänzen Sie bekannte Aktenzeichen oder frühere Adressen, wenn die zuständige Stelle diese benötigt.
  2. Zugang und Gebühren klärenFragen Sie nach Antrag, Termin oder digitaler Bereitstellung. Lassen Sie sich benötigte Nachweise, gegebenenfalls Vollmacht und Gebühren für Einsicht sowie Kopien erklären.
  3. Konkrete Unterlagen anfragenNennen Sie Grundrisse, Schnitte, Ansichten und spätere Umbauunterlagen. Fragen Sie, ob Genehmigung, Flächenberechnung und statische Unterlagen vorhanden sind.
  4. Lesbare Kopien sichernPrüfen Sie Seitenränder, Maßketten und Planstempel. Bewahren Sie zusammengehörige Blätter mit ihrer Herkunft auf. Vermerken Sie fehlende Seiten und nicht lesbare Maße.
  5. Mit dem Bestand vergleichenGehen Sie die Räume vor Ort durch. Markieren Sie veränderte Wände, Türen und Nutzungen. Lassen Sie ungeklärte Abweichungen fachlich prüfen, bevor Sie den Plan weiterverwenden.

Was eine Bauakte enthält und was sie offenlässt

Das Bauaktenarchiv der Stadt Hamm nennt unter anderem Baugenehmigung, Bauzeichnungen mit Grundrissen, Ansichten und Schnitten sowie statische Berechnungen. Ob diese Unterlagen vollständig vorliegen, hängt dort vom Gebäudealter und den ursprünglich eingereichten Unterlagen ab. Das ist ein amtliches Beispiel für mögliche Akteninhalte, kein Versprechen für jedes Archiv. Quelle: Stadt Hamm, Bauaktenarchiv, abgerufen 10.10.2026.

Ein genehmigter Plan beschreibt nicht automatisch den heutigen Zustand. Eine später versetzte Wand, ein ausgebautes Dachgeschoss oder eine geschlossene Tür kann in einem alten Blatt fehlen. Ein neu gezeichneter Bestandsplan wiederum dokumentiert den erfassten Zustand und bestätigt für sich keine Genehmigung. Bewahren Sie deshalb genehmigten Plan und Bestandsaufnahme mit verschiedenen Bezeichnungen auf. Eine Raumbezeichnung allein beantwortet auch nicht jede Frage zur zulässigen Nutzung.

Die Bauakte ersetzt keine gesonderte Prüfung von Rechten und Verpflichtungen am Grundstück. Wenn etwa eine Zufahrt oder Abstandsfläche relevant ist, hilft der Ratgeber zum Baulastenverzeichnis bei der weiteren Beschaffung. Im Überblick zum Immobilienkauf verbinden Sie Planfragen mit Zustand, Grundstück und Budget. Notieren Sie für jede offene Frage, welche Unterlage sie tatsächlich beantworten kann.

Wohnung: Aufteilungsplan und aktueller Grundriss unterscheiden

Nach WEG § 7 Absatz 4 gehört zur Eintragungsbewilligung unter anderem eine behördlich gekennzeichnete Bauzeichnung, die die Aufteilung sowie Lage und Größe der Eigentumsteile erkennen lässt. Dieser Aufteilungsplan ordnet Räume und Grundstücksteile zu; zusammengehörende Teile tragen dieselbe Nummer. Er hilft bei der Prüfung, welche Räume einer Wohnung zugeordnet sind. Quelle: WEG § 7 Absatz 4 Nummer 1, abgerufen 10.10.2026.

Bitten Sie um den zur Teilungserklärung gehörenden Plan und vergleichen Sie die Nummern der angebotenen Einheit. Prüfen Sie zusätzlich, ob der aktuelle Innenausbau damit übereinstimmt. Ein Aufteilungsplan ist für sich keine aktuelle Wohnflächenberechnung und keine Bestätigung späterer Veränderungen. Bei Unklarheiten zur Zuordnung oder zu Umbauten sollten Verwaltung, Notariat oder eine fachkundige Person die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen einordnen.

Aufmaß vor Ort: einen Bestandsplan erstellen lassen

Wenn Unterlagen fehlen oder deutlich vom Bestand abweichen, fragen Sie ein Architekturbüro oder einen auf Bestandsaufnahmen spezialisierten Dienst an. Beschreiben Sie vor dem Angebot den Zweck und die gewünschte Lieferung. Soll nur die Wohnung oder das ganze Haus erfasst werden? Brauchen Sie Schnitte, Raumhöhen oder zusätzlich eine Flächenberechnung? Vereinbaren Sie auch Dateiformat, Papierformat und den Umgang mit nicht zugänglichen Räumen.

Beim Aufmaß werden die für den Auftrag benötigten Maße vor Ort erfasst und in einen nachvollziehbaren Plan übertragen. Halten Sie Messdatum, verantwortliches Büro und Grundlage fest. Unzugängliche Bereiche oder aus Altunterlagen übernommene Maße sollten erkennbar bleiben. Eine unterschiedliche Linienfarbe kann helfen, wenn sie erklärt wird; entscheidend ist die eindeutige Kennzeichnung. Eine Zeichnung mit vielen Nachkommastellen ist allein kein Nachweis einer entsprechend genauen Aufnahme.

Lassen Sie sich ein Angebot geben, das Anfahrt, Erfassung, Zeichnung und vereinbarte Korrekturen beschreibt. Für Kosten eines Grundrisses vom Architekten nennen wir keinen pauschalen Betrag: Aufwand und Lieferumfang müssen für Ihr Objekt angeboten werden. Auch Gebühren des Archivs klären Sie gesondert. Eine günstige Überzeichnung eines vorhandenen Plans umfasst nicht automatisch einen Besuch vor Ort. Vergleichen Sie Angebote daher anhand derselben Leistung.

Scan-Apps und Grundriss aus Fotos: Kontrollmaße sichern

Ein Scan oder Fotos können bei der Dokumentation helfen. Verdeckte Ecken, Möbel, Spiegel oder nicht zusammenhängend erfasste Räume können die Interpretation erschweren. Aus einem gefälligen Bild lässt sich keine verlässliche Maßhaltigkeit ablesen. Fragen Sie, ob Maße tatsächlich aufgenommen, aus einem Altplan übernommen oder rechnerisch ergänzt wurden. Ohne solche Angaben bleibt offen, was die Zeichnung belegt.

Als praktische Kontrolle empfehlen wir zwei Kontrollmaße: Messen Sie eine gut zugängliche Raumlänge und eine dazu quer verlaufende Raumbreite separat vor Ort. Vergleichen Sie beide Werte mit dem Plan und dokumentieren Sie die Messstellen. Diese Stichprobe überprüft weder das gesamte Gebäude noch jeden Winkel. Bei Abweichungen braucht es weitere Messungen oder eine fachkundige Aufnahme. Für Umbauentscheidungen klären Sie den benötigten Umfang mit dem beauftragten Büro. reesinsy bietet kein Foto-zu-Plan-Werkzeug an.

Bemaßter Grundriss für die Bank: Anforderungen zuerst klären

Ein bemaßter Grundriss ist eine übliche Objektunterlage bei der Baufinanzierung. Die veröffentlichte Checkliste der Sparkasse Hannover nennt bemaßte Grundrisse und weist auf unterschiedliche Unterlagen je Objekt und Finanzierung hin. Quelle: Bankcheckliste, abgerufen 10.10.2026. Daraus folgt keine einheitliche Anforderung sämtlicher Banken. Fordern Sie die aktuelle Liste Ihres Finanzierungspartners an.

Klären Sie, welche Geschosse, Maßangaben, ergänzenden Schnitte und Angaben zum Ersteller erwartet werden. Fragen Sie vor einer Beauftragung, ob ein vorhandener Archivplan genügt oder ein aktualisiertes Aufmaß benötigt wird. Lassen Sie sich bestätigen, welches Format akzeptiert wird. Ordnen Sie den Plan zusammen mit den übrigen Bankunterlagen. Auch eine vollständige Plansammlung ist keine Kreditzusage; die Prüfung übernimmt der Finanzierungspartner.

Grundriss und Wohnflächenberechnung zusammen prüfen

Ein Grundriss zeigt die Raumaufteilung. Eine Wohnflächenberechnung erklärt zusätzlich, welche Flächen mit welcher Methode berücksichtigt wurden. Nach § 3 Absatz 4 WoFlV kann die Grundfläche aus einer geeigneten Bauzeichnung ermittelt werden; bei abweichender Ausführung verlangt die Vorschrift eine erneute Ermittlung durch Ausmessung oder berichtigte Bauzeichnung. Quelle: WoFlV § 3, abgerufen 10.10.2026. Welche Flächengrundlage für Ihre konkrete Unterlage maßgeblich ist, klären Sie gesondert.

Prüfen Sie deshalb Plan und Raumliste zusammen, besonders bei Dachschrägen und Außenflächen. Schreiben Sie die Methode neben die Flächenzahl. Außenmaße des Hauses oder eine Gebäudekontur ersetzen keine Wohnflächenberechnung. Wenn Sie verkaufen möchten, ordnen Sie diese Nachweise in der Vorbereitung des Hausverkaufs, damit Interessenten Planstand und Flächenangaben nachvollziehen können.

Grundriss selbst zeichnen: für welche Vorbereitung das hilft

Eine eigene Skizze kann Ihnen bei Besichtigung und Möbelplanung helfen. Zeichnen Sie jeden Raum, notieren Sie Maße und kennzeichnen Sie deren Herkunft. Tragen Sie Türen, Fenster und nicht gemessene Stellen ein. Prüfen Sie beim Ausdruck, ob ein angegebener Maßstab erhalten bleibt. Eine Softwareauswahl ist dafür weniger entscheidend als die nachvollziehbare Messgrundlage.

Beschriften Sie eine ungeprüfte Zeichnung als eigene Skizze und geben Sie sie nicht als bestätigten Bestandsplan weiter. Für eine Bankunterlage, Bauvorlage oder fachliche Umbauplanung klären Sie vorab, wer die Zeichnung erstellen und prüfen soll. So können Sie selbst vorbereiten und anschließend genau die Leistung beauftragen, die für Ihre nächste Entscheidung erforderlich ist.

Häufige Fragen

Woher bekomme ich den Grundriss meines Hauses?

Fragen Sie Verkäufer, frühere Planungsbüros oder Hausverwaltung nach vorhandenen Plänen. Das Bauamt der Gemeinde oder des Kreises kann den zuständigen Zugang zur Bauakte nennen. Welche Nachweise nötig sind und welche Unterlagen vorliegen, klären Sie dort.

Was kann ich tun, wenn kein Grundriss vorhanden ist?

Prüfen Sie zuerst private Unterlagen und Bauaktenarchiv. Fehlt auch dort eine brauchbare Grundlage, können Sie eine Bestandsaufnahme vor Ort beauftragen. Definieren Sie Zweck, Geschosse, benötigte Maße und gewünschte Dateien vor dem Angebot.

Wer kann einen Grundriss erstellen?

Für eine fachkundige Bestandsaufnahme können Sie ein Architekturbüro oder einen spezialisierten Aufmaßdienst anfragen. Welche Qualifikation und Bestätigung erforderlich sind, hängt vom Zweck ab. Fragen Sie den späteren Empfänger der Zeichnung nach seinen Anforderungen.

Wie viel kostet ein Grundriss von einem Architekten?

Holen Sie ein auf Ihr Objekt bezogenes Angebot ein. Unterscheiden Sie das Nachzeichnen eines vorhandenen Plans von einem Aufmaß vor Ort. Klären Sie Anfahrt, Geschosse, ergänzende Schnitte, Flächenberechnung und Korrekturen; pauschale Kosten werden hier nicht behauptet.

Reicht ein alter Grundriss für die Bank?

Das entscheidet der Finanzierungspartner anhand seiner aktuellen Anforderungen. Fragen Sie vorab, ob Planstand, Bemaßung und Herkunft genügen. Bei Umbauten kann eine aktualisierte Aufnahme erforderlich sein. Ein schöner Exposéplan ohne Maße ersetzt nicht automatisch die geforderte Unterlage.

Ist der Aufteilungsplan der Wohnungsgrundriss?

Der Aufteilungsplan nach WEG § 7 Absatz 4 dient der Zuordnung der Eigentumsteile. Er kann für die angebotene Wohnung wichtige Räume zeigen. Ob er den heutigen Innenausbau abbildet und für eine Flächenberechnung genügt, ist separat zu prüfen.

Kann ich aus Fotos einen Grundriss mit Maßen erstellen?

Fotos können Räume dokumentieren, belegen allein aber keine verlässlichen Abmessungen. Unterscheiden Sie gemessene von ergänzten Werten und prüfen Sie Kontrollmaße vor Ort. reesinsy bietet hierfür kein Werkzeug an. Für verbindliche Planungsgrundlagen beauftragen Sie eine geeignete Aufnahme.

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie verhandeln

Grundstück, Baurecht, Risiken und Bodenwert in einer Akte, mit Quelle und Stand je Wert. Was fehlt, ist als offen markiert.

Quellen und Stand

Wie wir Quellen prüfen und Inhalte aktualisieren, erklärt die reesinsy-Redaktion.