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Grunderwerbsteuer Saarland: Satz, Beispiele und Landesverfahren

Die Grunderwerbsteuer Saarland beträgt beim gewöhnlichen steuerpflichtigen Erwerb 6,5 % der Gegenleistung. Maßgeblich ist die Lage des Grundstücks in Saarland. Hier finden Sie die belegte Satzhistorie, berechnete Beispiele mit Rheinland-Pfalz und die zuständigen Stellen. Fördermöglichkeiten sind gesondert ausgewiesen; verbindlich für Ihren Erwerb ist der Steuerbescheid.

Bundesweite Adresssuche. Welche Daten erscheinen, hängt von den Quellen des Landes ab.

Grunderwerbsteuer Saarland 2026: Höhe und Satzhistorie

Das Saarland hat die Grunderwerbsteuer nach dem bundesrechtlichen Ausgangssatz mehrfach angehoben. Die Tabelle zeigt jede landesrechtliche Stufe mit ihrer amtlichen Fundstelle. Die aktuelle Fassung des Landesgesetzes nennt den Beginn der heutigen Stufe ausdrücklich zum 1. Januar 2015. Für ältere saarländische Erwerbe sind die jeweiligen Anwendungsbestimmungen maßgeblich. Ein historischer Steuerbescheid lässt sich daher nicht zuverlässig mit einer Rechnung nach dem heutigen Satz kontrollieren. Ordnen Sie zuerst den Erwerbszeitpunkt und erst danach die passende Stufe zu.

Bundesrechtliche Referenz und Landes-Satzhistorie Saarland
InkrafttretenSatzRechtsgrundlage
01.01.19832 %GrEStG vom 17.12.1982, § 11 damalige Fassung
01.01.19973,5 %Jahressteuergesetz 1997 vom 20.12.1996; § 23 Abs. 4 GrEStG
01.01.20114 %Haushaltsbegleitgesetz 2011 vom 08.12.2010, Amtsbl. I 2010 S. 1522
01.01.20124,5 %Haushaltsbegleitgesetz 2012 vom 01.12.2011, Amtsbl. I 2011 S. 556
01.01.20135,5 %Haushaltsbegleitgesetz 2013 vom 12.12.2012, Amtsbl. I 2012 S. 520
01.01.20156,5 %Haushaltsbegleitgesetz 2015 vom 03.12.2014, Amtsbl. I 2014 S. 447
Bundestag: Grunderwerbsteuerhistorie; GrEStG § 23; verlinkte Landesgesetzquellen, abgerufen 09.10.2026.

Grunderwerbsteuer Saarland berechnen: zwei Beispiele

Die Beispielpreise für Saarland sind Annahmen, keine Marktbeobachtungen. Unterstellt wird eine steuerpflichtige Gegenleistung in gleicher Höhe. Grundlage mal Landessatz geteilt durch hundert ergibt den Steuerbetrag. Der Vergleich mit Rheinland-Pfalz zeigt nur den Satzunterschied bei gleicher Grundlage. Förderung und übrige Kaufnebenkosten bleiben separate Budgetpositionen.

Steuerbeispiele Saarland und Nachbarvergleich
Angenommene GegenleistungSaarland (6,5 %)Rheinland-Pfalz (5 %)Steuerdifferenz absolut
250.000 €16.250 €12.500 €3.750 €
300.000 €19.500 €15.000 €4.500 €
Deutsches Notarinstitut: Aktuelle Grunderwerbsteuersätze (Stand 28.01.2026); abgerufen 02.10.2026. Preise: Annahmen. Beträge: berechnet aus den veröffentlichten Sätzen.

Zwischen Saarland und Rheinland-Pfalz unterscheidet sich der Steuerbetrag bei gleicher Grundlage. Ein Haus im Saarland wird jedoch nicht allein wegen dieser zusätzlichen Kaufposition zur schlechteren Entscheidung. Vergleichen Sie den angenommenen Preis zunächst unverändert und ergänzen Sie dann den tatsächlichen Zustand, die geplante Nutzung und den Finanzierungsbedarf. Ein höherer Satz kann durch einen anderen Kaufpreis wirtschaftlich überlagert werden. Die Beispieltabelle zeigt daher nur den Steuervergleich und trifft keine Aussage über örtliche Marktpreise oder den Zustand einzelner Gebäude.

Wenn Sie im Saarland Haus und Sanierung zusammen planen, braucht Ihre Budgetübersicht eine klare Trennung. Die Erwerbsteuer ist aus dem steuerpflichtigen Kauf zu berechnen; Förderfähigkeit baulicher Maßnahmen verlangt eigene Unterlagen. Sammeln Sie Kaufvertragsentwurf, Beschreibung der Arbeiten und Kostenangebote zusammen, markieren Sie aber die Zwecke getrennt. Fragen Sie bei der SIKB ausdrücklich, welcher Fördertatbestand passen könnte. Eine bloße Sanierungsabsicht belegt keinen Förderanspruch und macht den Grunderwerbsteuerbetrag nicht zu einer erstattungsfähigen Ausgabe.

Saarland: Entlastung und Wohnraumförderung

Ein allgemeiner direkter Grunderwerbsteuerzuschuss ist für das Saarland nicht belegt. Die SIKB-Eigentumsförderung unterstützt selbstgenutzten Wohnraum als Kredit. Für Neubau und Ersterwerb gelten höchstens 2.000 Euro je Quadratmeter Förderfläche. Die Gesamtwohnfläche darf 180 m² nicht überschreiten. Förderfähig sind bei vier Personen 95 m², bei weniger Personen jeweils 15 m² weniger, bei mehr Personen jeweils 15 m² mehr. Das Einkommen nach §§ 10 und 11 WoFG SL, nach Frei- und Abzügen, darf 32.100 Euro bei einer Person oder 48.200 Euro bei zwei Personen nicht überschreiten; hinzu kommen 7.900 Euro je weiterer Person und 1.400 Euro je steuerlich berücksichtigtem Kind. Die Bindung an die Selbstnutzung beträgt zehn Jahre ab Bezugsfertigkeit.

Die Gesamtfinanzierung muss gesichert und dauerhaft tragbar sein. Nach allen Verpflichtungen müssen monatlich mindestens 900 Euro für die antragstellende Person und 300 Euro je weitere Person verbleiben. Eigenleistung: mindestens 15 Prozent der anteiligen Gesamtkosten, bei mehr als zwei Kindern können 10 Prozent anerkannt werden. Ausgeschlossen sind Nachfinanzierungen, ausreichendes vorhandenes Wohneigentum auch bei Vermietung, ausreichendes Eigenkapital zur Versorgung ohne Förderung, Belastungen unter 20 Prozent des erzielbaren Haushaltseinkommens und ein erwarteter Einkommensanstieg innerhalb zweier Jahre auf mehr als 25 Prozent über der maßgeblichen Grenze. Ebenfalls ausgeschlossen sind zum Verkauf geschaffener Wohnraum, eigenständige fossile Heizkessel und Modernisierungen unter 10.000 Euro je Wohnung.

Antrag bei der SIKB vor Baubeginn, grundsätzlich Beginn erst nach Zusage; reiner Grunderwerb gilt noch nicht als Beginn. Öffentliches Baurecht und erforderliche Genehmigungen sind einzuhalten; eine Kombination mit anderen Landesmitteln der sozialen Wohnraumförderung ist ausgeschlossen. Baubeginn spätestens sechs Monate nach Zusage, Bezugsfertigkeit beim Neubau binnen drei Jahren und Modernisierungsabschluss binnen zwei Jahren; Fristverlängerung ist begründet mindestens einen Monat vor Fristablauf zu beantragen. Die Darlehensobergrenze ist keine Bewilligung und verändert die Steuer nicht. Quelle: SIKB-Merkblatt Eigentumsförderung, Stand Juni 2026, Seiten 1 bis 6, abgerufen am 9. Oktober 2026.

Welche Stelle bearbeitet den Kauf in Saarland?

Im Saarland ist für die Festsetzung der Grunderwerbsteuer zentral das Finanzamt Merzig zuständig. Dies bestätigt der amtliche Steuerratgeber des Finanzministeriums. Die Zentralzuständigkeit gilt auch, wenn die gekaufte Wohnung in Saarbrücken oder das Haus in Homburg liegt. Suchen Sie für die Erwerbsteuer deshalb nicht automatisch die Dienststelle aus Ihrem Einkommensteuerbescheid auf. Der konkrete Steuerbescheid enthält den Kontakt und das Aktenzeichen, mit denen Sie Nachfragen zum Kauf zuordnen können. Das Notariat bleibt der Ansprechpartner für die notarielle Anzeige und den Grundbuchvollzug.

Für Grundsteuerfragen gelten im Saarland andere Zuordnungen als für die Erwerbsteuer. Die Landesinformationen nennen für die Grundbesitzbewertung insbesondere Saarbrücken II, Saarlouis und Sankt Wendel, abhängig vom Grundstücksort. Ein Grundsteuerbrief von einer dieser Stellen ist deshalb kein Widerspruch zur Grunderwerbsteuerzentralstelle Merzig. Halten Sie die beiden Steuerarten in Ihrer Objektmappe getrennt. Wenn ein Schreiben unklar ist, lesen Sie zuerst die Steuerbezeichnung und den betroffenen Zeitraum, bevor Sie den Ansprechpartner aus einer anderen Steuerakte übernehmen.

Ablauf in Saarland bis zur Unbedenklichkeitsbescheinigung

  1. Vertrag und zuständige Stelle klärenLegen Sie Grundstück und Beteiligte für den Kauf in Saarland vollständig offen. Das Notariat zeigt den Erwerb nach § 18 GrEStG an. Besprechen Sie ungeklärte Gegenleistungen und mögliche Befreiungen vor Unterzeichnung.
  2. Bescheid prüfen und Zahlung vorbereitenVergleichen Sie den Bescheid der zuständigen Stelle in Saarland mit Ihrer Vertragsgrundlage. Lesen Sie Fälligkeit und Zahlungsdaten. Nach § 15 GrEStG gilt grundsätzlich ein Monat nach Bekanntgabe; das Amt darf eine längere Frist setzen.
  3. Steuer zahlen und Nachweis sichernVerwenden Sie für den Erwerb in Saarland die Daten des Bescheids und sichern Sie den Zahlungsbeleg. Eine Förderprüfung ersetzt die Steuerzahlung nicht. Besprechen Sie Unklarheiten rechtzeitig mit der auf dem Schreiben genannten Stelle.
  4. Bescheinigung und Grundbuchvollzug verfolgenDie steuerlich zuständige Stelle für Saarland erteilt die Bescheinigung nach § 22 GrEStG bei Zahlung, Sicherstellung, Stundung oder Steuerfreiheit. Das Notariat begleitet den Grundbuchvollzug. Für Ihren konkreten Vorgang wird keine feste Bearbeitungsdauer versprochen.

Ein häufiges Missverständnis im Saarland entsteht durch die ähnliche Bezeichnung von Grundsteuer und Grunderwerbsteuer. Nach dem Kauf kann Ihre Mappe Schreiben beider Verfahren enthalten. Die einmalige Erwerbsteuer betrifft den Eigentumswechsel, die Grundsteuer den fortlaufenden Grundbesitz und die kommunale Erhebung. Legen Sie Steuerbescheid und Zahlungsbeleg aus Merzig in den Erwerbsabschnitt; die späteren Grundsteuerunterlagen gehören in die laufenden Objektkosten. So vermeiden Sie, den Kaufsteuerbetrag versehentlich als wiederkehrende Jahresausgabe zu planen.

Im saarländischen Kaufvertrag wird häufig vereinbart, dass der Erwerber die Grunderwerbsteuer trägt. Für die gesetzliche Steuerschuldnerschaft ist das keine vollständige Entlastung des Verkäufers. Prüfen Sie Ihre interne Kostenabrede und bewahren Sie den Nachweis der Zahlung auf. Wenn der Kauf scheitert oder nachträglich verändert wird, benötigt ein möglicher Antrag die vollständige Vertragsgeschichte. Fordern Sie keine automatische Rückzahlung allein wegen einer privaten Rückabwicklungsvereinbarung. Die steuerlichen Voraussetzungen müssen anhand des tatsächlichen Vorgangs gesondert beurteilt werden.

Grunderwerbsteuer in den Nachbarländern

Für Rheinland-Pfalz verbinden Sie den Kontakt zur Steuerzentralstelle mit einer frühzeitigen Anfrage bei der örtlichen Wohnraumförderstelle. Lesen Sie dazu Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz. Die Übersicht zur Grunderwerbsteuer verbindet die Landesinformationen mit den bundesrechtlichen Regeln.

Befreiung und Rückabwicklung beim Erwerb in Saarland

§ 9 GrEStG regelt die Gegenleistung, § 3 die Befreiungen, § 13 die Steuerschuldner und § 16 die Rückabwicklung auf Antrag. Die Übersicht zur Grunderwerbsteuer erläutert diese Bundesregeln. Dieser Ratgeber gibt allgemeine Orientierung; eine individuelle Prüfung Ihres Vertrags bleibt erforderlich. Die Notarkosten werden davon getrennt berechnet.

Für einen saarländischen Kauf sammeln Sie zuerst die Unterlagen für Merzig und klären danach eine mögliche Eigentumsförderung bei der SIKB anhand des konkreten Vorhabens. Die Kaufnebenkosten zeigen den Gesamtbedarf einschließlich Notarkosten. Über die Hauskauf-Checkliste halten Sie offene Nachweise fest. Unter Immobilie kaufen verbinden Sie diese Fragen mit der Objektentscheidung. Die Grunderwerbsteuer Rheinland-Pfalz hilft beim steuerlichen Vergleich eines Nachbarangebots.

Häufige Fragen

Wie hoch ist die Grundsteuer im Saarland?

Grundsteuer und Grunderwerbsteuer beantworten unterschiedliche Fragen. Die Grundsteuer ist eine laufende kommunale Abgabe; ihre Höhe folgt nicht aus dem Kaufsteuersatz dieser Seite. Für einen saarländischen Grundstückskauf rechnen Sie die Grunderwerbsteuer gesondert. Den späteren Grundsteuerbetrag ermitteln Sie aus den dazugehörigen Bescheiden und dem kommunalen Hebesatz.

Wie lange zahlt man Grunderwerbsteuer?

Beim gewöhnlichen saarländischen Erwerb ist die Grunderwerbsteuer eine einmalige Kaufsteuer. Der Bescheid nennt die Zahlungspflicht und Fälligkeit. Sie ist kein jährlicher Beitrag für die Dauer Ihres Eigentums. Eine spätere neue Übertragung kann einen eigenständigen Erwerbsvorgang auslösen; die Grundsteuer bleibt daneben eine fortlaufende Objektkostenposition.

Muss der Verkäufer die Grunderwerbsteuer bezahlen?

Nach § 13 GrEStG sind beim üblichen Kauf die Vertragsparteien gesetzliche Steuerschuldner. Häufig weist der saarländische Kaufvertrag die Kosten intern dem Käufer zu. Diese Vereinbarung und die gesetzliche Haftung sind auseinanderzuhalten. Prüfen Sie die Zahlungsabrede vor Unterzeichnung und halten Sie den Nachweis der tatsächlichen Zahlung bereit.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer im Saarland?

Die Berechnung verwendet den saarländischen Satz aus dem Länderregister. Das Landesgesetz bestätigt die aktuelle Stufe seit 1. Januar 2015. Beim steuerpflichtigen Kauf entscheidet die Lage des Grundstücks. Ein Wohnsitz außerhalb des Saarlandes ändert den für das gekaufte Objekt geltenden Landessatz nicht.

Fördert die SIKB jeden Kauf eines gebrauchten Hauses?

Das SIKB-Merkblatt unterscheidet Neubau, Ersterwerb und förderfähige bauliche Maßnahmen. Lassen Sie Ihren Bestandskauf deshalb ausdrücklich einordnen. Kaufpreis, vorgesehene Arbeiten und Finanzierung brauchen eigene Belege. Halten Sie Steuerbudget und Förderszenario getrennt, bis die SIKB Ihren Vorgang geprüft hat. Eine unverbindliche Anfrage belegt noch keine spätere Darlehensauszahlung.

Wie hoch ist die Grunderwerbsteuer bei 300.000 €?

Bei 300.000 € angenommener steuerpflichtiger Gegenleistung ergeben sich in Saarland mit 6,5 % rechnerisch 19.500 € Grunderwerbsteuer. In Rheinland-Pfalz wären es bei gleicher Grundlage 15.000 €. Diese Beträge sind aus dem Länderregister berechnet. Zusätzliche Gegenleistungen, Befreiungen und andere Erwerbskosten sind in dieser einfachen Rechnung nicht berücksichtigt.

Prüfen Sie die Adresse, bevor Sie verhandeln

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Wie wir Quellen prüfen und Inhalte aktualisieren, erklärt die reesinsy-Redaktion.